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Stephan Rauhut
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Frage von Nicole M. •

Frage an Stephan Rauhut von Nicole M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Hr. Rauhut,

wie soll die "Ehe für alle", bzw. die Umschreibung der Eingetragenen Lebenspartnerschaft umgesetzt werden? Das Standesamt weiß noch nichts Genaues, außer dass zur Umschreibung wieder einige aktuelle (kostenpflichtige) Urkunden nötig sind, obwohl wir doch mit der Eingetragenen Lebenspartnerschaft registriert sind. Zudem sind die Termine beim Standesamt Mitte für das Jahr 2017 derzeit komplett ausgebucht. Will man die Umschreibung in einem anderen Standesamt machen lassen, ist es kostenpflichtig.
Warum kann die Umschreibung nicht verwaltungskräfteschonend per Brief mit Unterschrift (die ja auch gespeichert ist) erledigt werden? Warum so umständlich, wenn wir doch schon mal die gesamte Bürokratie für die Eingetragene Lebenspartnerschaft durchlaufen hatten? Zudem erscheint es mir schon wieder ein finanzieller Nachteil, da wir erneut kostenpflichtige Urkunden beschaffen müssen.
Eine weitere Frage zur Umsetzung bezieht sich auf in dann eine gleichgeschlechtliche Ehe hineingeborene Kinder. Werden die dann wie bei heterosesuellen Ehen automatisch die Kinder beider Eheleute sein oder soll weiterhin zur Rechtsunsicherheit der Kinder das langwierige Stiefkindadoptionsverfahren angewendet werden wie bisher bei einer Eingetragenen Lebenspartnerschaft?

Freundliche Grüße,
N. M.

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Antwort von
DIE LINKE

Liebe Frau Malik,

haben Sie nochmals vielen Dank für diese wichtige Frage. Ich versuche Sie in zwei Schritten zu beantworten, aber zögern Sie bitte wieder nicht nochmals per Mail an steve.rauhut@dielinke.berlin nachzuhaken. 

1. Zum Verfahren: Das beschlossene Gesetz regelt das Verfahren selbst:
"Eine Lebenspartnerschaft wird in eine Ehe umgewandelt, wenn zwei Lebenspartnerinnen oder Lebenspartner gegenseitig persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, miteinander eine Ehe auf Lebenszeit führen zu wollen. Die Erklärungen können nicht unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung abgegeben werden. Die Erklärungen werden wirksam, wenn sie vor dem Standesbeamten abgegeben werden."

und

"Die Lebenspartner haben bei der Umwandlung ihrer Lebenspartnerschaft in eine Ehe das Bestehen der Lebenspartnerschaft durch öffentliche Urkunden nachzuweisen."

Vereinfachungen für bestehende Lebenspartnerschaften sind nicht vorgesehen, können aber durchaus in der kommenden Legislatur nochmal besprochen werden. Das ist nicht mein Fachgebiet, aber ich werde mich hierzu nochmal erkundigen. Dass das Gesetz in seinen Facetten so ist, wie es ist, ist natürlich dem Umstand geschuldet, dass die SPD vorher die vorhandenen Mehrheiten nicht wahrnehmen wollte, um das erstens früher und zweitens ausgereifter mit uns und den Grünen zu erlassen. 

2. Die Berliner Verwaltung: 
Die Berliner Standesämter sind seit langem überlastet. Gerade in Mitte. Der Senat der rot-rot-grünen Koalition hat die neuen Herausforderungen durch die Ehe für alle zum Anlass genommen, die Personalsituation gerade an den Standesämtern entscheidend zu verbessern. Für alle. Heute hat an der Berliner Verwaltungsakademie ein Kurs begonnen, in dem kurzfristig 28 Beamte zu Standesbeamten weitergebildet werden. 

In der Frage der Adoption hat das beschlossene Gesetz leider eine Lücke gelassen, wie von Ihnen beschrieben ist eben die Partnerin nicht automatisch der andere Elternteil. Hier muss in der nächsten Legislaturperiode nachgearbeitet werden. Wir als LINKE sind klar dafür.

Ich hoffe ich konnte Ihnen hinreichend antworten und verbleibe mit den besten Grüßen

Ihr Steve Rauhut