Frage an Stephan Rauhut von Nicole M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Rauhut,
eine ganz konkrete lebenspraktische Frage zu Ihrem Wahlkreis: Wie vielleicht viele andere in Berlin, müssen wir uns immer wieder über die mangelhafte Müllentsorgung (hier durch Alba) ärgern. Dabei scheint es, dass wir als MieterInnen und auch EigentümerInnen nichts weiter als uns beschweren können. Immer wieder werden angeblich verlorene Schlüssel von Alba als Grund des Nichtabholens angeführt. Unsere Hausverwaltung hat schon zum wiederholten Male einen neuen Schlüssel auf unsere Kosten an Alba übersandt. Dann klappt es wieder eine Weile, dann wieder nicht.
Was kann aus Ihrer Sicht getan werden oder wie können Sie dazu beitragen, hier den Verbraucherschutz zu verbessern? "Geld zurück" für nicht erbrachte Leistungen oder ein Anbieterwechsel (zu BSR) ist offenbar nicht möglich.
Eine kleine Zusatzfrage zum Thema Müll in Berlin: Warum gibt es in Berlin keine kostenlose Sperrmüllentsorgung wie in vielen anderen Gemeinden auch? Das Straßenbild ist oft sehr peinlich.
Vielen Dank für Ihre Antwort,
N. M.
Sehr geehrte Frau Malik,
die erste Frage kann ich Ihnen wahrscheinlich leider nicht zufriedenstellend beantworten. Die Abfallentsorgung ist marktförmig organisiert und folglich handelt es sich um rein privatrechtliche Rechtsverhältnisse. Sofern sich Beschwerden, wie die Ihre häufen, muss aber dringend über eine politische und gesetzliche Lösung diskutiert werden. Es kann nicht sein, dass ein privates Unternehmen möglicherweise noch aufgrund von Sparmaßnahmen seine Vertragspflichten nicht erfüllt und Sie als Mieterinnen und Mieter ohne Gegenleistung die Kosten für Schlüssel tragen. Gerade im Bereich der Abfallentsorgung, was vollständig zur öffentlichen Daseinsvorsorge gehören sollte, darf so etwas nicht passieren. Solange aber nicht nachweisbar ist, dass hier ein strukturelles Problem vorliegt, kann ich Ihnen nur bezogen auf den Einzelfall antworten: Der Abfallentsorgungsunternehmer unterliegt in erster Linie den vertraglichen Pflichten gegenüber Ihrem Vermieter/Hauseigentümer, bzw. der Hauseigentümergemeinschaft. Wenn Ihr Vermieter aus diesem Vertragsverhältnis keine Leistungsmängel rügen und Ersatzansprüche ("Geld zurück") verhandeln lassen will, könnte es ganz eventuell eigene Ersatzansprüche für Sie geben. Das unterliegt jedoch hohen Voraussetzungen und muss unbedingt anwaltlich geprüft werden. Alternativ kann der Vermieter jederzeit entsprechend der Vertragsbestimmungen zur Kündigung einen anderen Dienstleister, beispielsweise die BSR beauftragen. Darauf haben Sie als Mieter ihm gegenüber aber keinen Anspruch, das heißt Sie können das nicht von ihm verlangen. Daher kann ich Ihnen nur raten, sich weiterhin bei Ihrem Vermieter und dem Abfallentsorgungsunternehmer zu beschweren und sich darüberhinaus aber auch an die Berliner Verbraucherschutzzentrale ( https://www.verbraucherzentrale-berlin.de/home ) zu wenden. Können vermehrt Vorfälle dieser Art auch gegenüber anderen Kunden im Sinne eines strukturellen Problems festgestellt werden, muss politisch (auf Landesebene) gehandelt werden. Dafür wenden Sie sich gerne an unsere landespolitischen Vertreterinnen und Vertreter im Abgeordnetenhaus. Wir behalten die Problematik unbedingt im Blick.
Was die zweite Frage betrifft, muss ich Ihnen sagen, dass eine persönliche entgeltefreie Abholung von Sperrmüll wünschenswert wäre, aber in einer Millonenstadt logistisch schwierig ist. Zudem würde das für ein öffentliches Unternehmen hohe Kosten erzeugen. Ggf. Könnte man sich für einzelne Sperrmülltage oder Wochen einsetzen. Ansonsten ist die Sperrmüllentsorgung für private Haushalte an den 15 BSR-Recyclinghöfen bis zu einer Menge von drei Kubikmeter entgeltfrei. Dazu kommen weitere Müllarten die entgeltfrei sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen halbwegs zufriedenstellend antworten und bitte Sie aber nötigenfalls unter steve.rauhut@dielinke.berlin nachzuhaken.
Ich verbleibe mit besten Grüßen
Steve Rauhut