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Stephan Pilsinger
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Frage von Kevin M. •

Frage an Stephan Pilsinger von Kevin M. bezüglich Verkehr

Sehr geehrte Stephan Pilsinger,

wie stehen sie dazu dass Cannabis Konsumenten den Führerschein verlieren selbst wenn sie nüchtern am Verkehr teilgenommen haben. Die Grenzwerte der Tests sind so niedrig dass selbst ein Konsum der einige Tage zurück liegt zu Problemen mit der Fahrerlaubnis führen kann. Wieso dürfen aber alkoholisierte Personen, mit bis zu 0,5 Promille, trotzdem weiter fahren obwohl sie in einem Rauschzustand sind nur weil sie keine Ausfallerscheinungen haben dies ist doch eher ein Zeichen für häufigen Konsum und der wird ja wohl schlecht nur zuhause stattfinden oder wenn die Person zu Fuß unterwegs ist. Bei einer Fahrt im Rauschzustand sowohl bei Alkohol und allen anderen Drogen bin ich ja auch für einen Entzug der Fahrerlaubnis. Aber ein Entzug dieser und wohl möglich eine Zerstörung der Existenz bei einer nüchternen Fahrt steht doch in keinem logischem Zusammenhang damit dass ein nüchterner Cannabiskonsument zur MPU muss und ein angetrunkener Autofahrer nicht.

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Antwort von
CSU

Sehr geehrter Herr Müller,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die Sie mir über Abgeordnetenwatch.de haben zukommen lassen. Da ich problemlos per Brief oder per E-Mail erreichbar bin, darf ich Sie herzlich darum bitten, etwaige Fragen an mich auch an mich persönlich zu adressieren. Ein Umweg über Abgeordnetenwatch.de ist nicht notwendig. Selbstverständlich werde ich Ihnen gerne antworten, die Antwort können Sie auch gerne veröffentlichen.

Mit freundlichen Grüßen
Stephan Pilsinger

Anmerkung der Redaktion
Mit dem Portal abgeordnetenwatch.de schaffen wir einen öffentlichen Dialog auf Augenhöhe. Wir möchten Bürger:innen die Möglichkeit geben, öffentliche Fragen an Abgeordnete oder Kandidierende zu stellen. Dies steht bewusst als Ergänzung zur privaten, nicht öffentlichen Korrespondenz. Doch unser reges Frageaufkommen an Politiker:innen zeigen den Bedarf an öffentlicher Kommunikation. Genau wie die bewusste Entscheidung, eine Frage öffentlich zu stellen, steht es auch allen Abgeordneten selbstverständlich frei zu entscheiden ob eine Frage auch öffentlich beantwortet werden soll. Aus Transparenzgründen wird dies von uns ebenfalls öffentlich dokumentiert. So kann sich jede:r selbst ein Bild davon machen, ob man mit dem Antwortverhalten zufrieden ist. Durch die Möglichkeit individuelle Fragen zu stellen, ermutigen Bürger:innen, sich mit Politik auseinanderzusetzen und sich mit ihren Anliegen z.B. direkt an Wahlkreisabgeordnete zu wenden. So ist auch der watch-Gedanke unserer Plattform zu verstehen: Jede:r watcht (wörtlich übersetzt: zusehen oder beobachten) hier Politiker:innen. Diese üben schließlich qua ihres Mandates eine öffentliche Funktion aus und müssen sich somit auch mit der Öffentlichkeit auseinandersetzen.
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