Frage an Stephan Meyer von Jörg W. bezüglich Soziale Sicherung
sehr geehrter Herr Meyer,
ich gehe mal davon aus, ass Sie heute die SZ gelesen haben und zwar die Seite 15 "Wenn`s Geld alle ist, bleibt nur noch der Tod".
Meine Frage an Sie - Gedenken Sie, konkret dafür was zu tun um diese Diskrepanz zwischen Pflegestärkungsgesetz und Auswirkung auf die Pflegebedürftigen vernünftigt gestaltet wird oder bekommen wir noch mehr Sozialhilfeempfänger..
mfG
J.W.
Sehr geehrter Herr W.
vielen Dank für Ihre Nachricht. Das Thema Pflege ist ein überaus wichtiges und ich befasse mich derzeit viel mit den verschiedenen Aspekten, wenngleich ich kein Experte bin. Ich bin dahingehend derzeit auch mit dem Sozialpolitiker im Bundestag, Alexander Krauß, in Verbindung.
Darüber hinaus treffe ich mich am kommenden Montag mit Vertretern von Pflegeheimen und der AWO, um deren Anregungen in den Bundestag zu bringen.
Die Verbesserung der Pflegesituation (Pflegestärkungsgesetze) hat zu Mehrausgaben geführt; dazu war auch in der vergangenen Wahlperiode der Pflegebeitragssatz erhöht worden. Unabhängig davon steigen die Ausgaben weiterhin, sodass wir ab 1.1.2019 den Pflegebeitragssatz noch einmal um 0,5 Prozentpunkte erhöhen. (Dass die Verbesserung der Leistungen - auch eine faire Bezahlung der Pflegenden - notwendig und richtig war, steht wohl außer Frage.) Im Pflegestärkungsgesetz haben wir zusätzliche Stellen (13.000) für die stationäre Altenhilfe verankert. Das Geld hierfür kommt aus der Krankenversicherung, belastet also die Pflegeversicherung nicht.
Die Pflegeversicherung ist eine Teilkaskoversicherung. Diese Konstruktion ist m. E. richtig (weil dies zu einer kritischen Inanspruchnahme der Leistungen führt). Das führt aber dazu, dass die Beiträge der Betroffenen steigen (deutschlandweit sind diese in Sachsen am niedrigsten, im Durchschnitt bei 1201 Euro; zum Vergleich NRW: 2326 Euro) und mittlerweile an der Grenze der Zumutbarkeit sind. Im Koalition auf Bundesebene haben wir einen Punkt noch umzusetzen, nämlich die Entlastung der Angehörigen, die ja einspringen müssen, wenn der Betroffene nicht kann.
Es besteht also Handlungsbedarf. Was wir brauchen, ist ein kluges Konzept. Das haben wir bislang nicht. Was aber schwierig ist: wenn wir nur sagen, dass Geld sollen die Beitragszahler bzw. Steuerzahler vollständig aufbringen.
Wir haben im Doppelhaushalt des Freistaates Sachsen für die kommenden beiden Jahre zahlreiche Verbesserungen für den Pflegebereich vorgesehen und die derzeit im Landtag arbeitende Enquete-Kommission zur Pflege wird im Januar ihren Abschlussbericht vorlegen.
Dazu gehören unter anderem:
Für Maßnahmen im Bereich der Betreuung älterer Menschen stehen daher in den
kommenden beiden Jahren 16 Mio. Euro zur Verfügung. Die Zahl der Pflegebedürftigen steigt bis zum Jahr 2030 sehr stark an, gleichzeitig nimmt jedoch das Pflegepotential bei den Angehörigen ab. Schon heute zeigt sich ein deutlicher Personalmangel in der professionellen Pflege. Daher unterstützen wir die Landkreise und Kreisfreien Städte dabei, diese Herausforderungen zu meistern. Sie erhalten ein regionales Pflegebudget von rund 2 Mio. Euro, über das sie selbst verfügen können. Ebenso erhält jeder Landkreis jährlich 75.000 Euro, um den regionalen Dialog zur Pflege fortzusetzen und insbesondere das Zusammenwirken der Akteure vor Ort zu verbessern. Ebenso möchten wir die pflegenden Angehörigen besser unterstützen und fördern daher den weiteren Aufbau eines Landesnetzwerks. Bei den Pflegeberufen beteiligt sich der Freistaat Sachsen mit knapp 9 Mio. EUR am Pflegefonds, der sicherstellen soll, dass junge Menschen ihre Ausbildung in Pflegeberufen ohne Schulgeld absolvieren können. Ein kleiner, aber wichtiger Beitrag zur Steigerung der Attraktivität der Ausbildung in Pflegeberufen. Das sind alles Maßnahmen, die zur Lösung der Herausforderungen beitragen werden. Ich hoffe, dass ich deutlich machen konnte, dass ich mich durchaus damit befasse und zu Lösungen beitrage. Für Anregungen oder auch ein persönliches Gespräch stehe ich gerne zur Verfügung.
Herzliche Grüße
Stephan Meyer