Frage an Stephan Meier von Armin W. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Meier,
am 15. August dürfen 80% der Bayern Mariä Himmelfahrt als gesetzlichen Feiertag feiern. Dieser Tag wird von den Arbeitgebern bezahlt, während wir hier arbeiten müssen und Aufwendungen für die Fahrt zur Arbeitsstelle haben.
Diese Regelung laut Bayerischer Verfassung passt deshalb nicht mehr in unsere Zeit und bevorzugt eine Religionsrichtung, die Gebietsweise statistisch ermittelt wird. Als evangelischer Christ fühle ich mich deshalb abgewertet, und meine katholische Frau fühlt sich hier als Katholik 2.Klasse!
Wie bewerten Sie das?
Meines Erachtens wäre es sinnvoller, Mariä Himmelfahrt als gesetzlichen Feiertag in ganz Bayern einzuführen und das kleinststaatliche Denken aufzugeben. Da hätten wir zum Beispiel in diesem Jahr das verlängerte Wochenende zu Verwandenbesuchen in Niederbayern nützen können. Und Bayern wäre in diesen Fall kein geteiltes Land. Andernfalls wäre für die restlichen 20% Bayern als evangelischer Feiertag das Reformationsfest möglich, das auch im benachbarten Sachsen gesetzlicher Feiertag ist. Leider traut sich kein Politiker, dieses Thema mal anzusprechen. Wie können auch 20% benachteiligte Bayern da was ausrichten?
Werden Sie dieses Thema aufgreifen?
Werden Sie sich für eine gerechte Lösung einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrter Herr Wölfel,
zunächst vielen Dank für Ihre Anfrage zur Ausdehnung des Feiertages „Maria Himmelfahrt“ auf ganz Bayern.
Ich verstehe Ihren und den Unmut Ihrer katholischen Frau über die vermeintliche Ungleichbehandlung. Rechtsgrundlage ist das bayerische Gesetz über den Schutz der Sonn- und Feiertage, zuletzt geändert am 9.5.2006 (GVBl. S. 190).
In der Tat könnte man speziell auch im Hinblick auf Art. 3 Grundgesetz (Gleichbehandlung gleicher Sachverhalte) davon ausgehen, dass insbesondere Ihre Frau ungleich behandelt wird. Sie selbst als evangelischer Christ können sich selbstverständlich nicht auf eine Ungleichbehandlung berufen. Ihre Frau hat nach dem vorgenannten Gesetz folgende Rechte:
Art. 4
Schutz des Festes Mariä Himmelfahrt, soweit es nicht gesetzlicher Feiertag ist, und des Buß- und Bettages Es werden das Fest Mariä Himmelfahrt in den Gemeinden, in denen es nicht gesetzlicher Feiertag ist, und der Buß- und Bettag wie folgt geschützt: 1. Während der ortsüblichen Zeit des Hauptgottesdienstes von 7.00 Uhr bis 11.00 Uhr sind alle vermeidbaren lärmerzeugenden Handlungen in der Nähe von Kirchen und sonstigen zu gottesdienstlichen Zwecken dienenden Räumen und Gebäuden verboten, soweit diese Handlungen geeignet sind, den Gottesdienst zu stören. Die Vorschriften des Art. 2 Abs. 3 gelten entsprechend.
2. Den bekenntniszugehörigen Arbeitnehmern sämtlicher öffentlichen und privaten Betriebe und Verwaltungen steht das Recht zu, von der Arbeit fernzubleiben. Dies gilt nicht für Arbeiten, welche nach den Bestimmungen der Gewerbeordnung auch an gesetzlichen Feiertagen vorgenommen werden dürfen, und für solche Arbeiten, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden notwendig sind. Weitere Nachteile als ein etwaiger Lohnausfall für versäumte Arbeitszeit dürfen den betreffenden Arbeitnehmern aus ihrem Fernbleiben nicht erwachsen. 3. An den Schulen aller Gattungen entfällt der Unterricht.
Sieht man sich jedoch an, dass von 16 Bundesländern lediglich das Saarland Maria Himmelfahrt als Feiertag landesweit schützt und in 14 Bundesländern dieses Fest kein geschützter Feiertag ist, stellt sich für mich auch im Hinblick auf eine funktionierende gesamtdeutsche Volkswirtschaft die Frage, ob dieser katholische Feiertag nicht auch in Bayern komplett abzuschaffen sein sollte.
Ich weiß, dass dies möglicherweise eine unpopuläre Haltung ist. Sie entspricht aber meiner Überzeugung und würde das von Ihnen beschriebene Problem lösen.
Nebenbei hätte es den Effekt, dass die Berliner an diesem Tag auf das dort beliebte „Bayernwecken“ per Telefon verzichten müssten.
Mit freundlichen liberalen Grüßen
Stephan J. Meier