Frage an Stephan Kühn von Jochen B. bezüglich Verkehr
Gerade habe ich meinen Steuerbescheid für mein neues Auto bekommen. Und gerade lese ich die Schlagzeile vom “Klimafreundlichen Steuerrecht ab 2020”.
Ich habe bewusst ein größeres, schwereres, spritschluckendes Auto gegen ein kleineres, leichteres, sparsameres Auto getauscht. Die reale Benzineinsparung liegt bei 25 – 30%.
Da der CO2 Ausstoß direkt proportional zum Verbrauch ist emittiere ich somit auch 25 – 30% CO2 weniger. Von diesem Wert kann Deutschland nur träumen, was die CO2-Verringerung im Verkehrssektor betrifft.
Als Dank dafür bezahle ich nun aber statt der eigentlich avisierten 111 Euro Kfz-Steuer (2019er Modell) einen Betrag von 182 Euro (Modell 2020)! Das sind 50 Euro MEHR als für mein Vorgängerauto mit deutlich höherer Emission.
Der Grund ist die Umstellung auf die neuen Messverfahren, wobei sich an der realen Emission dieses Autos vom Modell 2019 zu 2020 nichts geändert hat, das Auto hat 2019 genau so viel CO2 ausgestoßen wie 2020.
Wo bitte ist hier eine klimafreundliche Steuerpolitik? Wie soll damit für die Bürger ein Anreiz geschaffen werden, zugunsten der Umwelt zu verzichten? Bitte erläutern Sie mir doch den Sinn einer Regelung, bei der ein Umstieg auf ein umweltfreundlicheres Produkt mit einer Steuererhöhung bestraft wird?
Sehr geehrter Herr B.,
vielen Dank für Ihre Frage. Tatsächlich gab es in den vergangenen Jahren eine Umstellung bei den Berechnungsgrundlagen der Kfz-Steuer.
Die CO2-Emissionen von Neuwagen werden neuerdings nicht mehr über das veraltete NEFZ-Verfahren ermittelt, sondern über das zumindest etwas realitätsnähere WLTP-Verfahren. Die Folge ist, dass die CO2-Emissionswerte im neuen Testverfahren in den meisten Fällen etwas höher ausfallen als im alten Testverfahren.
Seit dem 1. September 2018 werden dann auch bei der Berechnung der Kfz-Steuer grundsätzlich nicht mehr die CO2-Werte aus dem alten NEFZ-Verfahren genutzt, sondern die Werte, die über das neue WLTP-Verfahren ermittelt werden, insofern es sich nicht um auslaufende Serien handelt oder andere Übergangsregelungen greifen. Folglich kann es deshalb in einigen Fällen zu einer höheren Kfz-Steuer kommen. Diese Umstellung gilt jedoch nur für neuzugelassene Fahrzeuge, nicht für Bestandsfahrzeuge.
Wenn sich, wie in Ihrem Fall, die Steuersumme zwischen der 2019er- und der 2020er-Ausführung eines Pkw-Modells unterscheidet, so lässt sich dies ohne genauere Informationen über das Fahrzeugmodell nicht erklären. Denkbar ist, dass sich der Hubraum oder die CO2-Emissionen des Modells verändert haben, denn beide Faktoren beeinflussen die Kfz-Steuer. Aus steuerlicher Sicht hat sich in dieser Hinsicht jedenfalls grundsätzlich keine Veränderung zwischen den Jahren 2019 und 2020 ergeben, da die allermeisten neuzugelassenen Fahrzeuge, wie zuvor ausgeführt, bereits seit September 2018 der neuen Berechnungsgrundlage bei der Kfz-Steuer unterliegen.
Wir Grüne im Bundestag setzen uns dafür ein, die Kfz-Steuer insgesamt stärker nach den CO2-Emissionen der Fahrzeuge zu staffeln, damit es sich finanziell stärker lohnt, emissionsarme und emissionsfreie Fahrzeuge zu kaufen, und damit Spritschlucker stärker an ihren ökologischen Kosten beteiligt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn