Frage an Stephan Kühn von Philipp D. bezüglich Energie
Sehr geehrter Herr Kühn,
Ich wende mich bitte an Sie mit einer spezifischen Frage bzgl. Anreizregulierungsverordnung, in der Hoffnung, dass Sie dazu eine Aussage treffen können.
Und zwar arbeite ich als Ingenieur in einem durch die BNetzA regulierten Gasversorgungsunternehmen.
Im Zuge einer vorgeschlagenen Effizienmaßnahme zur Senkung des Erdgas-Eigenverbrauchs (Gas-Vorwärmung einer Gas-Druckregel- und Messanlage) im Erdgas-Verteilnetz wurde mir eröffnet, dass die BNetzA keinerlei Anreize zur Minderung von Gaseigenverbrauchskosten setze.
Gaseigenverbrauchskosten wären jährlich wiederkehrende Aufwendungen, deren Senkung mittelfristig keine finanziellen Anreize für Energieversorgungsunternehmen in Deutschland schüfe.
Ist diese Aussage korrekt und falls ja, liegt an dieser Stelle nicht eine Fehlregulierung vor?
Für Ihre Mühen und Antwort danke ich Ihnen im Voraus!
Freundliche Grüße,
Paul Denner
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Anfrage und den Hinweis.
Grundsätzlich fordern wir als grüne Bundestagsfraktion in allen Gasanwendungen einen effizienten Umgang ein. Insofern stimme ich Ihnen zu, dass jeder Hebel zur Effizienzsteigerung - wie etwa die Senkung des Gas-Eigenverbrauchs - genutzt werden sollte. In diesem konkreten Fall ist es so, dass laut Bundesnetzagentur die Kosten zur Gas-Vorwärmung einer Gas-Druckregel- und Messanlage zu den sogenannten volatilen Kosten innerhalb der Anreizregulierungsverordnung zählen. Das sind Kosten, die z.B. durch Witterungslagen schwanken und dadurch (jährlich) angepasst werden. Ein Effizienzanreiz wird hierbei insofern gesetzt, als diese sich nur innerhalb eines bestimmten Kostenrahmen (Benchmark) bewegen dürfen. Sinnvoll wäre es hierbei sicherlich, den Benchmark so zu setzen, dass ein möglichst effizienter Umgang gewährleistet wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn