Frage an Stephan Kühn von Jutta W. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie
Unterstützt der Staat die Ausbildung und Fortbildung von Archivaren und Archivarinnen in Deutschland in ausreichendem Maße?
Welche konkreten Maßnahmen werden in der Aus- und Weiterbildung getroffen, um einerseits dem hohen Anspruch an den Beruf gerecht werden zu können und andererseits jungen Menschen eine Entwicklungsperspektive in dieser Berufssparte geben zu können (Thema Durchlässigkeit der Bildungswege)
Sehr geehrte Frau W.,
Archivare und Archivarinnen leisten einen wichtigen Beitrag, das tradierte
kulturelle und historische Erbe der Gesellschaft zugänglich zu machen und
dieses für zukünftige Generationen zu erhalten. Grundsätzlich bestehen
meines Wissens zwei Möglichkeiten, die Ausbildung zur Archivarin oder zum
Archivar zu absolvieren. Zum einen das „freie“ Studium an der Fachhochschule
Potsdam, zum anderen die verwaltungsinterne und damit kostenfreie Ausbildung
nach Beamtenrecht. Diese Ausbildung ist in zwei Laufbahnen möglich, der des
gehobenen und der des höheren Archivdienstes. Ein Laufbahnwechsel ist
derzeit leider nicht überall ohne weiteres möglich. Dies schränkt die
beruflichen Entwicklungsperspektiven unnötig ein und widerspricht dem
Gedanken der Durchlässigkeit. Um diese zu erhöhen, sind aus grüner Sicht
öffentlich geförderte Weiterbildungsformate nötig, die Archivarinnen und
Archivaren des gehobenen Dienstes den Aufstieg vom gehobenen in den höheren
Dienst ermöglichen. Zu prüfen wäre in diesem Zusammenhang, inwiefern dafür
eine Reform des Dienst- und Laufbahnrechts sinnvoll bzw. notwendig ist. Dies
fällt allerdings auch in die Zuständigkeit der Länder und kann nicht auf
Bundesebene entschieden werden.
Um die Gleichwertigkeit der Bildungswege und die Durchlässigkeit ganz
grundsätzlich zu gewährleisten, setzt sich die Bundestagsfraktion Bündnis
90/Die Grünen darüber hinaus für die Kostenfreiheit von
Aufstiegsfortbildungen und eine öffentliche Weiterbildungsförderung ein, die
alle Menschen beim Wunsch nach beruflicher Entwicklung, auch nach dem ersten
Berufsabschluss, bei Bedarf finanziell unterstützt. Zudem sollte gerade der
öffentliche Dienst immer Vorreiter und Vorbild sein. Laufbahnregelungen und
das Tarifrecht müssen auch flexibilisiert werden, damit Gleichwertigkeit von
beruflicher und akademischer Bildung nicht nur auf dem Papier gelten,
sondern sich auch in der Einstellungspraxis widerspiegeln.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn