Frage an Stephan Kühn von Anita W. bezüglich Soziale Sicherung
Die bestandsrentner gingen bei der erhöhung der erwerbsminderungsrenten ab 2019 zum wiederholtem mal leer aus obwohl bekannt ist, daß die ab rechtänderung 2001 gewährten renten ein großes armutsrisiko darstellen, finden sie den ausschluss der bestandsrentner gerecht
Sehr geehrte Frau W.,
vielen Dank für Ihre Nachricht.
In der Tat gehen diejenigen, die bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen, mit dem "Rentenpakt" der Bundesregierung erneut leer aus - wie auch schon bei den vorangegangenen schwarz-roten Reformen in den Jahren 2014 und 2017. Mit der erneuten Verlängerung der Zurechnungszeiten nur für neue Rentnerinnen und Rentner wird damit erneut eine ganze Gruppe von Menschen benachteiligt. Diese Menschen haben in der Regel keine Möglichkeiten mehr, ihre oft sehr geringen Rentenbezüge aufzubessern. Eine solche Verschlechterung für Personen, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können, ist sozialpolitisch nicht vertretbar. Wir Grüne im Bundestag haben die Bundesregierung Ende des vergangenen Jahres deshalb aufgefordert, die Bestands-Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner mit einem Zuschlag besser abzusichern. Leider hat die Bundesregierung diese Forderung nicht aufgegriffen. Wir werden sie aber aufrechterhalten und auch in Zukunft darauf hinwirken, dass diese viel zu oft vergessene Gruppe Unterstützung bekommt.
Unsere Forderungen können Sie auch in unserem Antrag nachlesen:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/19/056/1905601.pdf
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn