Frage an Stephan Kühn von Metin D. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Kühn,
mit der geplanten Reform des PbefG wird den bestehenden Taxibetrieben (26.000 Taxen, ca. 250.000 Arbeitsplätze) die Existenzgrundlage vollständig entzogen und den Fahrdiensten Tür und Tor geöffnet. Die zur Disposition stehende Rückkehrpflicht hat den Sinn, ortsansässige Betriebe in ihrer Existenz zu schützen und Verkehr zu begrenzen. Ansonsten würden Ballungszentren und Hotspots ungebremst überflutet von auswärtigen Fahrdiensten. Genau das wird zur Zeit von uns durch Beobachtung bestätigt. Das belegen auch weltweit erhobene Zahlen aus anderen Großstädten. Die Anzahl der Pkw der Personenbeförderer ist dort jeweils um das Sechsfache angestiegen. Taxis sind seit Jahren voll digitalisiert und bieten schon längst das, was die neuen "Heilsbringer" nun angeblich besser, schneller, bequemer und billiger machen können. Noch mehr Billiglöhner? Noch weniger Parkraum? Noch mehr Verkehr und Stau? In fast jeder Stadt können sie per App ein Taxi bestellen, teilen und bargeldlos zahlen. Kein Preisdumping, kein Lohndumping, keine Rosinenpickerei. Wo genau, soll nun die Innovation von z. B. Uber sein? Bereits jetzt sind Städte und Kommunen mit der Überwachung des gut sicht- und greifbaren Taxigewerbes überfordert. Wie stellen sie sich eine Überwachtung noch größerer Flotten dieser neuen Mobilitätsanbieter und Mietwagenbetreiber überhaupt personell vor? Das Ungeheuerlichste an z. B. Uber ist allerdings die völlige Ignoranz der landeseigenen Gesetzgebung und die permanenten Verstöße gegen diese. Nirgends werden verhängte Strafen gezahlt. Zur Belohnung scheint das Gesetz nun offensichtlich diesem Vorgehen angepasst zu werden. Es sollte bekannt sein, dass es noch kein Unternehmen geschafft hat, eine preiswertere, kostendeckende Personenbeförderung anzubieten. Taxis arbeiten, trotz Schutz, bereits jetzt am Existenzminimum. Der Schutz kippt nun. Das bedeutet eindeutig das Ende für uns.
Mit freundlichen Grüßen
M. D.
Sehr geehrter Herr D.,
vielen Dank für Ihre Nachricht! Aktuell liegt noch kein Gesetzesentwurf zur PBefG-Novelle vor. Lediglich ein in Teilen unkonkretes und unvollständiges Eckpunktepapier hat das Bundesverkehrsministerium erstellt.
Das Taxi ist ein wichtiger Bestandteil des ÖPNV und soll das in Zukunft auch bleiben. Weil das so ist, besteht eine Bereitstellungs-, Beförderungs- und Tarifpflicht. Eine einseitige „Rosinenpickerei“ durch andere Mobilitätsdienste zulasten des Taxis werden wir nicht zulassen. Eine Novelle des PBefG ist richtig, darf aber im Ergebnis nicht zur einer Kannibalisierung bestehender Angebote führen.
Übrigens, wir haben 2017 eine Studie in Auftrag gegeben, die sich mit den Möglichkeiten der Reform des PBefG auseinandersetzt und dabei auf die Chancen für den ländlichen Raum fokussiert: https://www.stephankuehn.com/fileadmin/user_upload/170602_Gutachten_KCW_Reformbedarf_PBefG_-_flexible_Bedienung.pdf
Im ländlichen Raum ist heute praktisch kein wirtschaftlicher Betrieb eines Taxiunternehmens mit dem aus Städten gewohnten Rund-um-die-Uhr-Service an sieben Tagen der Woche möglich. Wie das Taxigewerbe wieder einen Beitrag zur Sicherung der Mobilität im ländlichen Raum leisten kann, darauf gibt das Gutachten einige Antworten.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn