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Stephan Kühn
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Frage von Peter S. •

Frage an Stephan Kühn von Peter S. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Herr Kühn,

Ende letzten Jahres hat das Eisenbahnbundesamt (EBA) seine Genehmigung für die „Verlegung“ des Bahnhofs Hamburg-Altona erteilt. Ein neu zu bauender Durchgangsbahnhof soll den bisherigen Kopfbahnhof ersetzen. Das Großprojekt dürfte den Steuerzahler mehrere Hundert Millionen € kosten, genaue Angaben gibt es dazu bisher nicht.

Wie aus dem Begleittext zur Veröffentlichung des Planfeststellungsbeschlusses hervorgeht, wurde vom EBA keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt.

https://www.eba.bund.de/SharedDocs/Downloads/DE/PF/Beschluesse/Hamburg/51_Bf_Hamburg_Altona.html

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung war aber von der Hamburgischen Behörde für Wirtschaft, Verkehr und Innovation am 8.3.2016 im Amtlichen Anzeiger angekündigt worden (siehe Seiten 444/445 zur Bekanntmachung des Anhörungsverfahren im Planfeststellungsverfahren), wo es hieß:

„Das Vorhaben bedarf nach § 3 a des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) einer Umweltverträglichkeitsprüfung, die im Zuge des Planfeststellungsverfahrens von der Planfeststellungsbehörde vorgenommen werden wird.“

http://www.luewu.de/anzeiger/docs/2229.pdf

Dass das EBA als zuständige Planfeststellungsbehörde bereits drei Monate zuvor (am 7.12.2015) beschlossen hatte, keine Umweltverträglichkeitsprüfung durchzuführen, wurde im Amtlichen Anzeiger nicht erwähnt.

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass geklärt wird, wie es dazu kam, dass die Öffentlichkeit falsch informiert wurde, und wer dafür verantwortlich ist, dass so in irreführender Weise der Eindruck erweckt wurde, es gebe eine Umweltverträglichkeitsprüfung?

Werden Sie sich dafür einsetzen, dass das Projekt ausgesetzt wird, bis die gesetzlich vorgeschriebene Umweltverträglichkeitsprüfung erfolgt ist?

Viel Erfolg bei Ihrer Arbeit und beste Grüße

P. S.

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr S.,

herzlichen Dank für Ihre Frage, die ich nach mehrfacher Korrespondenz auf Grund einer Reihe offener juristischer Fragen mit den zuständigen Senatsbehörden des Hamburger Senats leider erst jetzt beantworten kann.

Der aktuelle Stand zum geplanten Bahnhof Hamburg-Altona stellt sich wie folgt dar:

Am 22. August gab das Oberverwaltungsgericht Hamburg dem Eilantrag des Verkehrsclubs Deutschland zum Planfeststellungsbeschluss für den neuen Bahnhof Altona statt. Im Wesentlichen stellte das Oberverwaltungsgericht zunächst einmal fest, dass die vorgelegten Pläne für den Bahnhof Altona am Standort des heutigen S-Bahnhofs Diebsteich an einer unzureichenden Problembewältigung hinsichtlich der Verlegung von Verladeeinrichtungen leidet. Die Deutsche Bahn hat in diesem Zusammenhang zwar zugesichert, man wolle neue Verladeeinrichtung an anderer Stelle bauen, das Unternehmen konnte diese Planungen allerdings nicht konkretisieren. Damit ist das Projekt Bahnhof Hamburg-Altona derzeit gestoppt. Im Zuge dessen hat das Oberverwaltungsgericht erläutert, dass auch die von Ihnen angesprochenen Fragen zur Rechtmäßigkeit des gesamten Planfeststellungsbeschlusses für das Bauvorhaben am heutigen Bahnhof Diebsteich einer vertieften Prüfung im Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben.

Ob im Zuge der Planungen, wie von Ihnen angesprochen Verfahrensfehler begangen worden sind, ist damit im Hauptsacheverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht Hamburg zu klären. Ich sehe eine gute Bürgerbeteiligung als A und O von Verkehrsprojekten. Insofern ist es gut und richtig, dass nun das Oberverwaltungsgericht Hamburg diese juristisch durchaus nicht einfach zu beantwortenden Fragen klärt.

Mit besten Grüßen
Stephan Kühn