Frage an Stephan Kühn von Michael H. bezüglich Wirtschaft
Sehr geehrter Herr Kühn,
die Bundesregierung verhandelt derzeit über das Transatlantische Freihandelsabkommen. Wie z.B. im Artikel "TAFTA - Die große Unterwerfung" erläutert, würde dieses Abkommen alle Menschen, Parlamente und Regierungen den Profitinteressen der Großkonzerne unterordnen. So könnte z.B. Genmanipulationskonzern Monsanto die Bundesrepublik verklagen, wenn der Bundestag Genfood nicht zulässt. Gleiches gilt für jeglichen Verbraucher-, Umwelt-, Arbeitsschutz etc.
Was werden Sie unternehmen, um uns Bürger vor dem Transatlantischen Freihandelsabkommen zu schützen?
Sehr geehrter Herr Hauschild,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 18. November zum EU-USA-Freihandelsabkommen.
Wir Grünen teilen Ihre Sorgen und Bedenken hinsichtlich des Abschlusses eines solchen Freihandelsabkommens. Daher haben wir bereits vor der Mandatserteilung an die EU-Kommission im Juni 2013 klare Kriterien und Mindestanforderungen sowohl an das Mandat als auch an ein zukünftiges Abkommen formuliert. Die Grüne Bundestagsfraktion hat dazu einen Antrag in den Bundestag eingebracht ( http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/139/1713925.pdf ). Darin haben wir deutlich gemacht, dass es durch ein solches Abkommen nicht zu einer Aufweichung von sozialen und ökologischen Standards kommen darf. Insbesondere die bestehenden EU-Standards im Bereich der Produktsicherheit, des Umweltschutzes, des Verbraucher- und Gesundheitsschutzes und des Tierschutzes sowie der ILO Arbeits- und Sozialstandards müssen unter allen Umständen erhalten bleiben. Das europäische Vorsorgeprinzip darf nicht ausgehebelt werden. Bestehende Rückverfolgbarkeits- und Kennzeichnungsregelungen müssen weiterhin Bestand haben und die jeweils höherwertigen Standards des Partnerlandes sollen als Untergrenze übernommen bzw. anerkannt werden. Es muss unbedingt verhindert werden, dass gentechnisch veränderte Lebensmittel und hormonbehandeltes Fleisch auf dem europäischen Markt landen.
Darüber hinaus hat sich die Grüne Bundestagfraktion dafür ausgesprochen, dass der Bereich audiovisuelle Medien und Kunst von den Verhandlungen ausgenommen wird und die europäischen Datenschutzregeln durch ein solches Abkommen nicht in Frage gestellt werden dürfen.
Von Anfang an haben wir uns dafür stark gemacht, dass zivilgesellschaftliche Akteure in die TTIP-Gespräch mit einbezogen werden. Aus unserer Sicht müssen die Verhandlungen möglichst transparent gestaltet werden. Deshalb haben wir uns auch für die Veröffentlichung des Verhandlungsmandats ausgesprochen. Leider ist die Transparenz der Gesprächsrunden noch immer nicht hergestellt. Die deutsche Bundesregierung bremste alle Initiativen im Rat aus, die das Verhandlungsmandat offiziell der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen wollten.
Des Weiteren sehen wir die wirtschaftlichen Wachstums- und Beschäftigungsraten, die in verschiedenen Studien vorausgesagt werden, sehr skeptisch. Allerdings sind wir der Meinung, dass ein solches Abkommen auch Chancen bieten kann. Die Vorteile würden sich beispielsweise durch Harmonisierung von neu zu entwickelnden industriellen Normen ergeben, z. B. in Bereichen wie den Erneuerbaren Energien, Umwelttechnologien oder der Elektromobilität sowie dem Abbau von Handelshemmnissen in Form von umweltschädlichen Subventionen auf beiden Seiten. Wir haben uns daher nicht gegen die Verhandlungen mit den USA ausgesprochen. Das Abkommen sollte nach dem erzielten Verhandlungsergebnis beurteilt werden. Allerdings werden wir ein solches Ergebnis, sollte es dann vorliegen, sorgfältig anschauen und nach den von uns formulierten Kriterien bewerten. Sollten diese nicht ausreichend erfüllt sein, werden wir es ablehnen.
Nach dem Bekanntwerden der NSA-Ausspähaktionen haben wir als Fraktion deutlich gemacht, dass zurzeit eine vertrauensvolle Gesprächsgrundlage für Verhandlungen fehlt. Wir haben uns daher dafür ausgesprochen, die Verhandlungen so lange auszusetzen, bis die Bespitzelungsvorwürfe gegen die USA restlos aufgeklärt worden sind. (siehe auch Antrag der Grünen Bundestagsfraktion im September 2013: http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/146/1714676.pdf )
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn