Frage an Stephan Kühn von Thomas K. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Kühn,
das Thema Abgeordnetenbestechung, bzw. Korruption, ist ein wichtiges Thema. Meinem Verständnis nach ist es schlecht für eine Gesellschaft und die Demokratie im Allgemeinen, wenn z.B. politische Entscheidungsträger (Abgeordnete, Minister, Staatssekretäre) nach ihrer Amtszeit in Unternehmen wechseln, denen sie während ihrer Amtszeit Aufträge, oder sonstige Vorteile, verschafften (Wolfgang Clement - Energiewirtschaft, Leiharbeit, Otto Schily - Biometrieindustrie, Roland Koch - Flughafenbau). Es gibt seit 2005 eine UN Konvention gegen Korruption. Diese wurde bisher von Deutschland nicht ratifiziert. Deutschland steht somit in einer Reihe mit Ländern wie Nord Korea, Saudi Arabien, Sysien). Im August haben sich Manager von den meisten DAX Konzernen ebenfalls für die Ratifizierung ausgesprochen.
Ich hätte gern Ihre Meinung zum Thema gewusst. Desweiteren wüßte ich gern ob Sie sich bei einer Abstimmung im BT, in dieser Sache, dem Fraktionszwang beugen würden?
Vielen Dank
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Kenne
Sehr geehrter Herr Kenne,
für mich ist wichtig, dass Bürgerinnen und Bürger nachvollziehen können, dass allein das Argument und Erwägungen für das Allgemeinwohl die Entscheidungen von Verwaltung und Politik leiten. Schon im Jahr 2006 haben sich Bündnis 90/Die Grünen für die Einführung einer Genehmigungspflicht für die Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Regierungsmitgliedern eingesetzt, um eine Anstellungen zum Dank für während der Mandatszeit geleistete Gefallen zu vermeiden (vgl. dazu Antrag BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN „Berufstätigkeit von ausgeschiedenen Mitgliedern der Bundesregierung regeln“ vom 15.03.2006, Drs. 16/948).
Es folgten seither verschiedene Anträge mit denen wir uns, auch über das derzeit aktuelle Thema der Nebeneinkünfte hinaus, für umfassende Transparenzregeln einsetzen. Wie Sie schon richtig anmerkten, steht die Ratifizierung des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption schon viel zu lange aus. Hierzu reichten wir bereits im Mai 2011 einen Gesetzentwurf ein (vgl. dazu Drs. 17/5932). Auch für die Einführung eines neuen Straftatbestandes der „Bestechlichkeit und Bestechung der Mitglieder von Volksvertretungen“ in das Strafgesetzbuch gibt es einen Gesetzesentwurf meiner Fraktion (vgl. Drs. 17/5933, vom 25.05.2011). Die Beschränkung von Parteispenden auf natürliche Personen und 100.000.- € pro Person und Jahr (vgl. Drs. 17/547) und die Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters (vgl. Drs. 17/2486) sind ebenfalls Anliegen bündnisgrüner Anträge in dieser Legislatur.
Wir brauchen endlich eine umfassende Transparenzinitiative. Wir fordern die anderen Fraktionen auf, mit uns gemeinsam ein Paket zu schnüren, dass Vertrauen in politische Entscheidungen stärkt und vor Manipulationen mit dem Scheckbuch schützt. Dabei müssen die wesentlichen Bereiche, wie die Abgeordnetenbestechung, die Genehmigungspflicht für Berufstätigkeiten ausgeschiedener Regierungsmitglieder, eine Novellierung des Parteiengesetzes und ein verbindliches Lobbyistenregister, berücksichtigt werden. Die Ideen sind da, aber der Wille scheint zu fehlen.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn
P.S.: Übrigens gibt es bei uns keinen Fraktionszwang.