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Stephan Kühn
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Frage von Christoph G. •

Frage an Stephan Kühn von Christoph G. bezüglich Verkehr

Sehr geehrter Mitglieder des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung des Bundestages,

in Österreich, Italien und Frankreich ist möglich mit einem regulären Autoführerschein Krafträder bis 125 cm³ ohne Beschränkungen zu führen. Bis 2013 müssen die EU-Fahrerlaubnisrichtlinien in das deutsche Verkehrsrecht aufgenommen werden.
Werden Sie sich dafür einsetzen, dass es auch in Deutschland möglich ist, mit einem regulären Autoführerschein die oben angesprochenen 125 cm³ Krafträder zu benutzen. Alles andere wäre albern und würde wieder einmal die Kleinkariertheit Deutschlands untermalen.

Ich würde mich über eine ehrliche Antwort freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Christoph Grote

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Grote,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Umsetzung der EU-Fahrerlaubnisrichtlinie in nationales Recht.

Wir teilen Ihre Auffassung nicht, dass das Führen von Leichtkrafträdern (A1) künftig von der Fahrerlaubnisklasse B (Pkw) eingeschlossen werden sollte. Daher haben wir dieses Anliegen im Bundestag nicht unterstützt. Aus Gründen der Verkehrssicherheit halten wir eine zweiradspezifische Ausbildung und Prüfung für unverzichtbar.

Die ausführliche Position der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen zum Thema Verkehrssicherheit, finden Sie unter dem folgenden Link:
http://www.gruene-bundestag.de/themen/verkehr/vision-zero.html

Mit freundlichen Grüßen,
i.A. Angela Kohls