Frage an Stephan Kühn von Karl Dr. H. bezüglich Verkehr
Was halten Sie davon, dass zahlreiche Verwaltungsbehörden und sogar viele
Gerichte sich über die für Strassenneubauten zwingend vorgeschriebenen Immissionsgrenzwerte nach der 16. Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) hinwegsetzen?
Nach der Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichtes (E. vom 20.05.1998-11 C 3/97 = NVwZ 1999.67) ist bei Strassenneubauten oder wesentlichen Änderungen, die zu gesundheitsschädlichen Lärmwerten führen, eine Umplanung vorzunehmen.
Sind Sie dazu bereit, diese Forderung, gegen die ebenfalls häufig verstoßen wird,
zum Gegenstand einer zwingenden rechtlichen Regelung zu machen?
Sehr geehrter Herr Karl Dr. Hofmann,
Straßenverkehrslärm ist noch immer der Spitzenreiter in der Lärm-Belästigungsskala. Bislang fehlt es jedoch in vielen Bereichen an abgestimmten Gesetzen mit eindeutigen Grenzwerten, die die Behörden zum Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zwingen würden. Bisher müssen nur bei Straßenneubauten Lärmgrenzwerte verbindlich eingehalten werden (lt. 16. BimSchV). Nicht selten wird diese Vorgabe ignoriert, wie Sie richtig bemerken. Wir Grünen setzen uns daher für eine Lärmsanierung an bestehenden Strassen mit Hilfe eines „Verkehrslärmschutzgesetzes“ ein.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Ergebnisse der Lärmwirkungsforschung und der anhaltenden hohen Belastung der BürgerInnen müssen die bestehenden Regelungen (incl. der festgelegten Grenzwerte) auf den Prüfstand. Dabei muss auch in Zukunft sichergestellt werden, dass Behörden beim Überschreiten gesundheitsgefährdender Lärmgrenzwerte zum Handeln gezwungen sind und ein Recht auf Schutz vor Verkehrslärm damit einklagbar wird. Die bestehenden Gesetze und Verordnungen ermächtigen zwar die Behörden Maßnahmen im Bedarfsfall zu ergreifen, von dieser Befugnis machen die Behörden aber wie die Praxis zeigt, nicht immer Gebrauch.
Wir Grünen werden uns dafür einsetzen, dass mit politischen Vorhaben zum Lärmschutz: wie einem Verkehrslärmschutzgesetz und der wirksamen Umsetzung der EU-Umgebungslärmrichtlinie sowie mit Lärmschutzprogrammen an Bundesautobahnen der Schutz der BürgerInnen vor Lärmbelastungen deutlich verbessert wird.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Kühn