Frage an Stephan Hösl von Frank B. bezüglich Innere Angelegenheiten
Ist ein Verbot Bundes-und Landesgrenzen zu verlassen Verfassungskonform ?
Sehr geehrter Herr Baaße,
ich danke Ihnen für Ihre Anfrage, die ich wie folgt beantworten möchte:
„Der Bundesgesetzgeber hat erst jüngst mit dem Dritten Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite eine Erweiterung von § 28a Infektionsschutzgesetz vorgenommen. Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat die Verfassungsmäßigkeit dieser Neuregelung kürzlich bestätigt.
Nach § 28a Absatz 1 Nummer 2 dürfen die Staatsregierungen beispielsweise den Ausgang beschränken oder nach Nummer 11 das Reisen beschränken oder untersagen. Diese Einschränkungen sind stets von dem Gedanken getragen, dass man ein hochdynamisches pandemisches Geschehen unter Kontrolle bekommt. Die Sächsische Staatsregierung hat entsprechende Beschränkungen mit der Sächsischen-Corona-Schutzverordnung angeordnet, da die Infektionszahlen im gesamten Freistaat zu hoch sind. Eine angeordnete Ausgangsbeschränkung beinhaltet dem Grunde nach, dass Reisen – auch über Ländergrenzen – grundsätzlich nicht möglich ist. Ein triftiger Grund für eine Ausnahme von der Beschränkung kann jedoch vorliegen, wenn ein weiterer Hausstand besucht werden soll. Dies gilt auch über die Weihnachtsfeiertage vom 24. bis zum 26.12.2020.“
Bitte gestatten Sie mir zum Abschluss die Frage, welches Ziel Sie mit dieser Anfrage verfolgten.
Gern stehe ich für Gespräche zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Hösl