Sehr geehrte Frau Kreuzer,
(...) auch ehemalige Landtagsabgeordnete aus NRW, die wieder für den Landtag NRW kandidieren, versuchen Zusatzinformationen zu Themen, die die Menschen interessieren, aus dem Internet zu bekommen. (...)
(...) ich bin der Auffassung, dass die E-Zigaretten nicht Bestandteil des zur Zeit geltenden Nichtraucherschutzgesetzes NRW sind. (...)
(...) Die Haltung der NRWSPD ist, dass es einer bundesgesetzlichen Klärung bedarf, ob und bei Verwendung welcher Liquids E-Zigaretten Genussmittel oder Arzneimittel ist. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass es bei E-Zigaretten nur um den Schutz der Raucherinnen und Raucher selbst geht, weil kein schädigender Rauch emittiert wird. (...)
(...) Für mich handelt es sich bei den E-Zigaretten um den Schutz der Raucherinnen und Raucher selbst, weil kein schädigender Rauch emittiert wird, von dem Dritte gesundheitlich betroffen (Passivrauchen) sind. (...)
(...) Nach meiner Meinung wäre eine Bundesverordnung zur Dichtigkeitsprüfung nötig, damit ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gewährleistet ist. Dies ist die Aufgabe des Bundesumweltministers Röttgen, der sich aber bisher noch nicht eindeutig geäußert hat. (...)