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Stephan Gatter
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Frage von Winfried M. •

Frage an Stephan Gatter von Winfried M. bezüglich Gesundheit

Sehr geehrter Herr Gatter,

zunächst vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Bitte gestatten Sie mir trotzdem noch eine zusätzliche Frage.

Sie schreiben:

"E-Zigaretten haben nichts mit dem Nichtraucherschutz zu tun und damit auch nichts mit einem in Zukunft zu überarbeitenden NRW-Nichtraucherschutzgesetz."

Sehe ich es richtig, dass diese - aus meiner Sicht absolut positive - Meinung innerhalb der SPD in NRW nicht einheitlich so vertreten wird?

In seiner bislang nach meinem Wissen nicht widerrufenen und immer noch auf der Website der Stadt Köln veröffentlichten Pressemitteilung vom 19.09.2011 teilt Herr Kahlen, ebenfalls SPD, als Stadtdirektor der Stadt Köln mit:

"...Damit finden die Bestimmungen des Nichtraucherschutzgesetzes auf diese elektrischen Zigaretten uneingeschränkt Anwendung ..." und "...Das Ordnungsamt wird somit auch bei der Verwendung von Elektronikzigaretten in Kneipen und Gaststätten nach dem Nichtraucherschutzgesetz NRW vorgehen und Verstöße mit der Festsetzung von Bußgeldern und der Androhung von Zwangsgeldern ahnden ..."

Da Köln eindeutig in NRW liegt und das Gesetz Landessache ist, verstehen Sie bitte meine Verwirrung als Bürger.

Mit freundlichen Grüßen
Winfried Maschke

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Maschke,

ich möchte es verdeutlichen:

Die Haltung der NRWSPD ist, dass es einer bundesgesetzlichen Klärung bedarf, ob und bei Verwendung welcher Liquids E-Zigaretten Genussmittel oder Arzneimittel ist. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass es bei E-Zigaretten nur um den Schutz der Raucherinnen und Raucher selbst geht, weil kein schädigender Rauch emittiert wird.

Aus diesem Grund ist die E-Zigarette kein Gegenstand des Nichtraucher- schutzes. E-Zigaretten schädigen - wenn überhaupt - nur die Raucherinnen und Raucher selbst. Im Kern geht es um die Wertung der Liquids, nicht um die E-Zigarette selbst.

Wenn eine neue Landesregierung das NRW-Nichtraucherschutzgesetz novelliert, wird es auch zu einer Klärung des Status der E-Zigaretten kommen müssen. Die Haltung der NRWSPD habe ich verdeutlicht.

Wenn dies geschehen ist, werden sich auch die Kommunen an die Vorgaben des novellierten Nichtraucherschutzgesetz ausrichten.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Gatter