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Stephan Gatter
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Frage von H.-Dieter J. •

Frage an Stephan Gatter von H.-Dieter J. bezüglich Umwelt

Sehr geehrte Herr Gatter,

wie steht ihre Partei zu Thema "Prüfung privater Abwasserleitungen"?

Da ich als Hausbesitzer von der geplanten Prüfung direkt betroffen bin, ist die Position ihrer Partei für meine Wahlentscheidung von größter Wichtigkeit. Sollten ihre Partei weiter an der unsinnigen Prüfung festhalten, werde ich meine Stimme diesmal nicht ihrer Partei geben.

Mit freundlichen Grüßen

H.- Dieter Janßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Janßen,

sauberes Trinkwasser ist unser wichtigstes Lebensmittel und für jeden Menschen unverzichtbar.
Für uns Sozialdemokraten steht deshalb der Schutz unseres Grundwassers an erster Stelle.

Das Wasserhaushaltsgesetz des Bundes verpflichtet Immobilienbesitzer, also auch Sie, sehr geehrter Herr J., für die Funktionsfähigkeit ihrer privaten Abwasserleitung zu sorgen.

Mit der Einführung des heute noch geltenden § 61a in das Landeswassergesetz im Jahre 2006 durch die CDU/FDP-Landesregierung in NRW ist in Teilen NRWs Rechtsunsicherheit über die Umsetzung entstanden.

Deshalb beschloss der Landtag NRW im Sommer 2011 mit Stimmen von CDU, SPD und Bündnis90/Die Grünen einen gemeinsamen Antrag, der alle praktikablen und sozialverträglichen Lösungen beinhaltete.
Von diesem Beschluß hat sich die CDU verabschiedet, um zusammen mit der LINKEN auf den doch sehr populistischen Zug der FDP aufzuspringen, da ja die FDP in der Regierung Rüttgers 2006 die treibende Kraft zur Einführung des § 61a in das Landeswassergesetz war.

Nach meiner Meinung wäre eine Bundesverordnung zur Dichtigkeitsprüfung nötig, damit ein bundeseinheitliches Vorgehen in der Umsetzung des Wasserhaushaltsgesetz des Bundes gewährleistet ist. Dies ist die Aufgabe des Bundesumweltministers Röttgen, der sich aber bisher noch nicht eindeutig geäußert hat.

Durch die Auflösung des Landtags NRW am 14.3.2012 sind alle Gesetzgebungsverfahren des Landes, die noch nicht abgeschlossen waren, der Diskontinuität verfallen, d.h. sie sind nicht mehr existent. Deshalb gilt der von CDU und FDP eingebrachte § 61a noch heute im Landeswassergesetz.

Im neuen Landtag NRW wird die SPD eine Initiative ergreifen, um die Prüfungsverfahren und Prüfungsfristen zu präzisieren. Dazu gehört auch, dass die Prüfung von privaten und öffentlichen Kanälen möglichst gleichzeitig vollzogen werden sollen und Fristen entsprechend angepasst werden.

Die SPD ist der Auffassung, dass alle Abwasserkanäle, d.h. öffentliche wie private, den Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes genügen müssen. Dabei gilt, dass bei einer Anpassung des Landeswassergesetzes eine bürgerfreundliche und sozialverträgliche Lösung gefunden werden muß.
Für den Fall von sozialen Härten müssen die Fördermöglichkeiten des Landes ausgeweitet und deutlicher geregelt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Stephan Gatter