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Antwort von Stephan Gatter
SPD
• 30.04.2012

(...) Die Haltung der NRWSPD ist, dass es einer bundesgesetzlichen Klärung bedarf, ob und bei Verwendung welcher Liquids E-Zigaretten Genussmittel oder Arzneimittel ist. Grundsätzlich ist jedoch davon auszugehen, dass es bei E-Zigaretten nur um den Schutz der Raucherinnen und Raucher selbst geht, weil kein schädigender Rauch emittiert wird. (...)

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