
(...) Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie muss das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Außerdem muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens neun Jahre vor dem Verschrottungsdatum erfolgt sein. (...)