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Frage von Matthias P. •

Frage an Stephan Eisel von Matthias P. bezüglich Umwelt

Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,

Wenn ein Neuwagen Ende 2008 bestellt wurde und erst im Jahr 2009 die Lieferung und Zulassung erfolgt, hat man dann auch einen Anspruch auf die Umweltprämie?

Mit freundlichen Grüssen

Matthias Paasch /Teningen

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Paasch,

haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur so genannten Umweltprämie im Rahmen des Konjunkturpaketes II.

Private Autohalter können aller Voraussicht nach ab dem Tag des Kabinettsbeschluss eine Umweltprämie beantragen, wenn ein mindestens 9 Jahre altes Altfahrzeug, das für mind. 1 Jahr auf den Halter zugelassen war, verschrottet und gleichzeitig ein umweltfreundlicher Neu- oder Jahreswagen ab der Umweltnorm Euro 4 gekauft und zugelassen wird. Die Umweltprämie beträgt 2.500 Euro und wird für Käufe und Zulassungen vom 14. Januar 2009 bis zum 31. Dezember 2009 gewährt.

Darüber hinaus muss die Erstzulassung Ihres alten Fahrzeugs vor dem 14. Januar 2000 stattgefunden haben, wobei das Auto zuletzt für mindestens ein Jahr auf Ihren Namen in Deutschland zugelassen gewesen sein muss.

Falls Sie darüber hinaus weitere detaillierte Auskünfte benötigen, können Sie diese gerne unter die Service-Nummer 06196-908470 beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle erfragen, das für die Entgegennahme und Bearbeitung der Anträge zuständig ist.

Ich hoffe, dass ich Ihnen hiermit weiterhelfen konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Stephan Eisel