Frage an Stephan Eisel von Alexander B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Dr. Eisel,
wenn ein vollzeit Tätiger in 180 Monatsstunden mehrere "1-€-Jobber" anleitet, als Alleinstehender kräftig Steuern zahlt, ihm von der Gesellschaft nach der "Düsseldorfer Tabelle" wegen Unterhalts aber nicht mehr netto zugestanden wird als diesen - ist das noch sozial gerecht?
Mit freundlichen Grüßen
Alexander Becht
Sehr geehrter Herr Becht,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage.
Wenn einem Vollzeit Berufstätigen nach Abzug aller Steuern und Abgaben nicht mehr Geld zur Verfügung bleibt als einem Alg-II-Empfänger, ist das sicherlich nicht gerecht. Unterhaltszahlungen hingegen ergeben sich ja aus einer ganz persönlichen Lebenssituation, für die der Staat nicht die Verantwortung übernehmen kann.
Dem Gesichtspunkt der Gerechtigkeit haben wir versucht, durch die Novellierung des Unterhaltsrechts Rechnung zu tragen. Dabei geht es meines Erachtens insbesondere um die Rechte der Kinder.
Aber davon unabhängig halte ich das so genannte Lohnabstandsgebot für einen wichtigen Baustein der Sozialpolitik, der künftig wieder mehr Beachtung finden muss.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel