Frage an Stephan Eisel von Martin B. bezüglich Umwelt
Sehr geehrter Herr Paasch,
können Sie schon Auskünfte darüber geben, ob die Umweltprämie für Altwagen auch dann gezahlt wird, wenn ein Auto vorübergehend stillgelegt worden ist und später wieder zugelassen wurde? Insgesamt war mein Wagen mehr als ein Jahr auf mich zugelassen. Da ich mich allerdings bis März 2008 im Ausland befand, wurde mein Fahrzeug erst ab diesem Zeitpunkt wieder zugelassen (vorübergehende Stilllegung) und ist damit erst gut 10 Monate wieder auf meinen Namen zugelassen.
Vielen Dank!
Mit besten Grüßen
Martin Backes
Sehr geehrter Herr Backes,
haben Sie vielen Dank für Ihre Frage zur Umweltprämie.
Nach Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie muss das Altfahrzeug zurückgerechnet vom Zeitpunkt der Verschrottung für mindestens ein Jahr auf den Antragsteller zugelassen gewesen sein. Außerdem muss die Erstzulassung des Fahrzeugs mindestens neun Jahre vor dem Verschrottungsdatum erfolgt sein.
Wenn Sie darüber hinaus weitere Detailfragen haben, können Sie diese gerne unter der eingerichteten Service-Nummer 06196/908470 stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Stephan Eisel