Lieber Stephan, Warum muss das Alter der Strafunmündigkeit so fest sein. Ginge das nicht auch so, wie schon von 18-21 mit der Jugendgerichtsbarkeit nach Reifeprüfung, dass auch bei den Kindern?
Ich hätte den Vorschlag Strafbarkeit zur Jugendstrafe ab 10,aber bis zum 14 Lebensjahr durch Überprüfung des Einsichtsfähigkeit. Wenn das Kind weiß das es was Schlimmes macht, sollte es auch strafmündig sein. Der Sinn ist aber folgender; so kleine Serientäter die herausgefunden haben, mir passiert nichts, können sich dann nicht mehr so sicher sein, und so frech weitermachen wie bisher. Lieben Gruß.
Danke für die Frage. Wir haben in letzter Zeit viel darüber diskutiert, welche Möglichkeiten es gäbe. Eine Herabsetzung der Strafmündigkeit scheint vor allem angebracht, wenn es sich um Vorsatz handelt. Bei Fahrlässigkeit sollte anders verfahren werden. Wichtig ist, dass die Diskussion nun geführt wird, und Einsicht besteht, dass Änderungen nötig sind.