Die Bundesregierung plant, dass Ausländerbehörden Menschen wegen eines Likes im Internet ohne Gerichtsurteil abschieben können. Wie denken Sie darüber? Verstößt das nicht gegen unsere Verfassung?
Sehr geehrter Herr Brandner,
https://netzpolitik.org/2024/kabinettsbeschluss-ausweisung-schon-nach-einem-like/
Diese Gesetzesänderung soll sehr schnell verabschiedet und einem Gesetzentwurf „zur Stärkung der frühen Öffentlichkeitsbeteiligung in Planungs- und Genehmigungsverfahren“ beigefügt werden. Mir ist nicht bekannt, ob darüber schon im Bundestag beraten wurde.
Wie denken Sie darüber? Was könnte konkret der Anlass für eine Ausweisung sein? Welche Gruppen von Ausländern wären betroffen? Könnte hier beispielsweise ein Unterschied nach den Herkunftsländern gemacht werden? Oder danach, in welchem Land, oder an wem, eine mit einem Like versehene Gewalttat stattfindet?
MfG
Aus unserer Sicht handelt es sich hierbei um puren Populismus der Bundesregierung. Die Vorstellung ist völllig unrealistisch und wird, selbst wenn sie in Kraft tritt aus unserer Sicht niemals angewendet werden.
Beste Grüße!