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Stephan Beyer
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Frage von Enrico W. •

Frage an Stephan Beyer von Enrico W. bezüglich Verbraucherschutz

Werter Hr. Beyer,

1. wie begegnen Sie dem Einwand, daß regelmäßige Volksabstimmungen einen nicht unbeachtlichen Kostenaufwand - vergleichbar mit Wahlen - nach sich ziehen ? Wer soll diese Kosten tragen ?

2. sollen Volksabstimmungen lediglich auf Bundes- oder auch auf Landes- und Gemeinde-Ebene stattfinden ?

3. welche Entscheidungen sollen qua Volksabstimmung geführt und welche bei den Parlamenten verbleiben ?

4. wie stehen Sie zu den Behauptungen diverser Bundestagsabgeordneter, eine Volksabstimmung über die EU-Verfassungs/Lissabon-Vertrag sei durch das Grundgesetz nicht zugelassen ?

MfG.

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Antwort von
FÜR VOLKSENTSCHEIDE

Sehr geehrter Herr Weigelt,

Danke für Ihre Fragen. Ich versuche kurz zu antworten. Notfalls haken Sie bitte nach.

1. Volksabstimmungen haben einen gewaltigen zeitlichen Vorlauf und sind daher gut auf bestimmte Termine festsetzbar. Das System der Schweiz, wo genau ein Abstimmungstermin pro Quartal festgelegt ist, halte ich für sinnvoll. Mit so einer Festlegung hätte beispielsweise die Landtagswahl in Thüringen und die Bundestagswahl zusammenfallen müssen, was den Kommunen Geld gespart hätte.

Tragen muss die Kosten natürlich der Staat, also letztendlich der Steuerzahler. Aber das Geld für mehr Mitbestimmung ist es definitiv wert. Volksentscheide sorgen für ein wirtschaftlicheres und effizienteres Staatswesen mit niedrigeren Steuern UND niedrigerer Staatsverschuldung. So sind zumindest die Erfahrungen in der Schweiz und den USA. Es rechnet sich also (abgesehen von den vielen anderen Vorteilen) auch finanziell.

2. Ich bin für Volksentscheide auf allen Ebenen, aber die Regelungen auf Landes- und Kommunalebene legen letztendlich die Landesverfassungen bzw. -gesetze fest.

3. Ich bin dagegen, Volksinitiativen auf bestimmte Themen einzugrenzen. Dagegen finde ich, dass Grundgesetzänderungen immer vom Volk entschieden werden sollten (mit Zweidrittelmehrheit), da Grundgesetzfragen alle angehen.

4. Verfassungsrechtler scheinen sich bei der Frage nicht ganz einig zu sein. Für mich steht aber fest: Der Vertrag von Lissabon (Wortlaut hier: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2007:306:SOM:DE:HTML ) umfasst in deutscher Sprache über 270 Seiten bestehend aus Änderungsangaben zu einzelnen europäischen Verträgen. Ich bezweifel, dass alle unsere Abgeordneten den Vertrag, die referenzierten europäischen Verträge, die Begleitgesetze und die Zusatzerklärungen zu den Verträgen vollständig gelesen und verstanden haben und würde auch nicht von jedem Bürger verlangen dies zu tun.

Was ist also der Ausweg? Der Vertrag von Lissabon ist kein "Gesamtkonzept", das nur als solches zusammengefügt einen Sinn ergibt. Man kann den Vertrag in viele kleine thematische Teilaspekte zerlegen und einzeln darüber abstimmen, teilweise parlamentarisch, teilweise mit Referendum. Dies führt dazu, dass sich das Parlament bzw. das Volk direkt mit dem Inhalt auseinandersetzen muss und dadurch Punkte wie die unrechtmäßige Wieder-Erlaubnis der Todesstrafe (siehe http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2007:303:0017:0035:DE:PDF ) in der öffentlichen Diskussion nicht untergehen.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Fragen zufriedenstellend beantworten.

Mit freundlichen Grüßen,
Stephan Beyer