Frage an Stephan Albani von Wolfgang H. bezüglich Verkehr
Sehr geehrter Herr Albani,
ich weiß zwar, dass Sie hier bei abgeordnetenwatch.de bisher keine Fragen beantwortet haben, habe aber die Hoffnung, diese - ihre - Haltung dsbzgl. mit meiner Stellungnahme und Frage ändern zu können!
Abgeordnetenwatch.de soll nicht zuletzt auch als "Wahlhilfe" für die Zukunft gesehen werden!
Hier mein Schreiben:
Heute erhielt ich von der Stadt Oldenburg, eine schriftliche Verwarnung mit Verwarnungsgeld in Höhe von 15 Euro, wegen einer Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit um 6 km/h!
Soweit - so gut bzw. nicht gut!
Nun habe ich eine Woche Zeit zur Zahlung erhalten, ansonsten wird die Verwarnung nicht wirksam und es wird ggfs. ein Bußgeldverfahren eingeleitet, welches deutlich höhere Kosten verursachen kann - wenn der Stellungnahme im Anhörungsbogen nicht statt gegeben wird!
Meine Frage: Ich fahre am nächsten Tag in Urlaub (Ausland) und bleibe dort länger als eine Woche! In einem Gespräch mit der Bußgeldstelle in Oldenburg wurde mir nahegelegt, die Post von einer anderen Person öffnen zu lassen, damit ich rechtzeitig zahlen kann.
Das finde ich skandalös! Wie kann der Gesetzgeber ein solches Gesetz anwenden lassen, dass mich verpflichtet, meine Schreiben (ggfs. vom Finanzamt usw.) von einer anderen Person (Nachbarn u.a.) öffnen zu lassen? Was ist bei einer Einlagerung? Ist dann auch der Nachbar o.a. verpflichtet, die ggfs. nicht berechtigten Zahlungen vorzunehmen?
Hier ist schnellstens mal Abhilfe zu schaffen. Forderungen an Finanzämter usw. lassen monatelang auf sich warten - ohne Zahlung von Zinsen!
Hier bitte ich einmal um ihre Stellungnahme und was ggfs. das Datenschutzgesetz hierzu aussagt!?