Frage an Stephan Albani von David H.
Sehr geehrter Herr Albani,
mich interessieren Ihre Gründe, warum sie für eine Wiedereinführung der Vorratsdatenspeicherung gestimmt haben.
Es erscheint mir unmoralisch für ein Gesetz zu stimmen, welches gerade so geändert wird, bis es nicht mehr vom Bundesverfassungsgerichts kassiert werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
David Himstedt
Sehr geehrter Herr Himstedt,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.10.2015, in dem Sie die Vorratsdatenspeicherung thematisieren.
Der Begriff "Vorratsdatenspeicherung" ist für viele deutsche Datenschützer ein rotes Tuch. Bedenken und Sorgen zu äußern ist richtig und wichtig, die kategorische Ablehnung einer solchen Regelung spielt jedoch den Tätern in die Hände - und erleichtert ihr Tun.
Ich versichere Ihnen: Das in der EU-Grundrechtecharta verankerte Grundrecht auf Achtung des Privatlebens und Schutz personenbezogener Daten hat auch für mich einen hohen Stellenwert. Jedoch möchte ich darauf hinweisen, dass dem mittelbaren Eingriff in die Grundrechte des Bürgers in Form der Speicherung von Verbindungsdaten gleichzeitig die staatliche Pflicht zur Strafverfolgung bei begangenen Straftaten sowie zum Schutz der Bürger vor Straftaten gegenüber steht.
Die Digitalisierung und das Internetzeitalter haben uns viele zuvor undenkbare Alltagserleichterungen und bedeutende Errungenschaften gebracht.
Wo Licht ist, findet sich aber auch Schatten. Dementsprechend sind heute dank Online-Banking, Peer-to-Peer-Netzwerke und Cloudspeichern Verbrechen möglich, die es ohne diese technischen Grundlagen nicht oder bedeutend eingeschränkter geben würde. So ist die wohl dunkelste Seite des Internets der Handel mit und der Tausch von Kinderpornografie.
Durch die Einführung einer Speicherpflicht und einer Höchstspeicherfrist für Verkehrsdaten wollen wir hier Abhilfe schaffen und geben der Polizei ein wichtiges Ermittlungsmittel an die Hand: Künftig sind Telekommunikationsunternehmen, Internetprovider und andere Zugangsanbieter verpflichtet, sogenannte Verkehrsdaten zehn Wochen lang zu speichern. Standortdaten, die bei der Nutzung von Mobildiensten anfallen, werden vier Wochen lang gespeichert.
Hierbei ist wichtig zu erwähnen, dass es sich um die Speicherung von Verbindungsdaten, die uns ohnehin bei Einzelverbindungsnachweisen bekannt sind und nicht um Inhalte einzelner Gespräche handelt.
All dies soll zur Erleichterung bei der Aufklärung von Straftaten im Offlinebereich dienen und kann darüber hinaus ebenfalls für die Terrorismusabwehr wertvoll sein.
Das Gesetz sieht ebenfalls vor, dass ein neuer Straftatbestand "Datenhehlerei" eingeführt wird. Damit werden diejenigen bestraft, die anderen illegal beschaffte Daten gegen Zahlung zugänglich machen.
Lieber Herr Himstedt, unsere Freiheit erhalten wir nur, wenn sie geschützt und verteidigt wird. Daher schließen sich Freiheit und Sicherheit nicht gegenseitig aus, sondern sie bedingen sich. Ich bin überzeugt: es wird gelingen, die notwendige Balance zwischen Freiheit und Sicherheit zu wahren.
Mit freundlichen Grüßen
Stephan Albani MdB