Frage an Steffen Kanitz von Peter L. bezüglich Umwelt
Sie haben in der 81. Sitzung des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit des Bundes vom 27. April 2016 im Tagesordnungspunkt 14 a) den Antrag Drucksache 18/7875 abgelehnt.
U.a. ging es um Maßnahmen zur Abschaltung der AKWs Tihange.
Aktuelle Lage:
07.09.2016 : Notstop Tihange 1
08.09.2016 : das tschechische Atomkraftwerk Temelín geht nach einem Störfall vom Netz
09.09.2016 : 5:00 Uhr Notstop Tihange 2, Ursache bisher unbekannt
10.09.2016 : bevorstehende Ausschaltung Tihange 3
Ich würde mich sehr freuen, wenn Sie mir kurz auf einige Fragen zum Thema antworten würden:
Würden Sie in der aktuellen Lage wieder so entscheiden?
Haben Sie sich persönlich bemüht genauere Informationen zu den Vorfällen in Tihange & Doel zu bekommen (17 Vorfälle bisher in 2016) und
zu Problemen der Organisation und Finanzierung der belgischen Atomaufsichtsbehörde?
Halten Sie Tihange insb. Tihange 2 für eine existentielle Bedrohung für Europa?
Wenn nein, halten Sie Tihange insb. Tihange 2 für eine mögliche Bedrohung grenznaher Regionen?
Reichen aus Ihrer Sicht die Ihnen verfügbaren Informationen aus, um bei diesen Themen sachlich und fachlich verantwortliche und hier aus meiner Sicht sicherheitsrelevante Entscheidungen für Europa zu treffen?
Wenn es zu einem Gau käme - was wir alle nicht hoffen - was oder wen würden Sie in die Pflicht nehmen, oder zur Verantwortung ziehen wollen?
Besten Dank im Voraus und mit freundlichem Gruß aus der StädteRegion Aachen
Peter Laws
Sehr geehrter Herr Laws,
vielen Dank für ihre Anfrage. Über abgeordnetenwatch.de haben mich Ihre Fragen zur 81. Sitzung des Umweltausschusses hinsichtlich einer aktuellen Bewertung zur Sicherheitslage des belgischen Kernkraftwerkes Tihange erreicht. Sie haben die gleichen Fragen auch an unsere umweltpolitische Sprecherin Marie-Luise Dött MdB sowie Herrn Christian Haase MdB geschickt. Bitte betrachten Sie meine folgende Antwort als Gemeinsame:
Der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist es besonders wichtig, bevor irgendwelche Schlussfolgerungen zu sogenannten Vorfällen in ausländischen Kernreaktoren gezogen werden, dass diese lückenlos dokumentiert und ausgewertet werden. Im gegeben Fall muss dann darauf hingewirkt werden, dass durch den entsprechenden Betreiber die notwendigen Gegenmaßnahmen ergriffen werden. Es darf auf keinen Fall sein, dass durch die Verbreitung von Halbwissen oder sogar falschen Sachverhalten unbegründet Panikmache innerhalb der Bevölkerung betrieben wird. Deshalb setzen wir uns entschieden dafür ein, dass schnellstmöglich alle notwendigen Informationen von den jeweiligen zuständigen ausländischen Atombehörden zugänglich gemacht werden. In diesem Zusammenhang muss aber auch darauf hingewiesen werden, dass jeder Staat selbst für die Wahl seiner Stromerzeugung zuständig ist, d.h. darüber entscheidet Kernkraftwerke zu betreiben oder nicht. Vor diesem Hintergrund sind der Einflussnahme der Bundesregierung und der Politik Grenzen gesetzt.
Aus unserer Sicht hat sich die Sachlage seit der von Ihnen angesprochenen Sitzung des Umweltausschusses nicht verändert. Eine „existenzielle“ Bedrohung durch grenznahe Kernkraftwerke ist derzeit nicht erkennbar.
In Deutschland werden noch die weltweit sichersten Kernkraftwerke der Welt betrieben. Dies resultiert insbesondere daraus, dass wir sehr hohe Sicherheitsanforderungen zu Grunde legen. Generelles Ziel der Bundesregierung ist es, dass diese Sicherheitsanforderungen u.a. auch in der Europäischen Union Einzug erhalten. Vor diesem Hintergrund tritt die Bundesregierung sowohl für verbindliche Sicherheitsziele innerhalb der Europäischen Union als auch für ein System wechselseitiger Kontrolle bei fortbestehender nationaler Verantwortung für die nukleare Sicherheit ein. Deutschland wird sich auch bei künftigen Novellierung der Richtlinie 2009/71/Euratom über einen Gemeinschaftsrahmen für die nukleare Sicherheit kerntechnischer Anlagen (zuletzt geändert durch Richtlinie 2014/87/Euratom) verstärkt für ein hohes Sicherheitsniveau in der EU einsetzen. Deshalb arbeiten deutsche Experten und Vertreter der Bundesregierung in allen entscheidenden internationalen „Atom“-Gremien aktiv mit.
Abschließend ist für mich Ihre Frage, wer im hypothetischen Fall eines Unfalls zur Verantwortung gezogen werden solle, wenig zielführend. Wir sollten vielmehr sorgsam mit den verfügbaren Fakten umgehen und gleichzeitig auf die Nachweisführung eines sicheren Betriebs der Kernkraftwerke achten.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Kanitz MdB