Frage an Steffen Flath von Manfred S. bezüglich Verbraucherschutz
Hallo, guten Tag Herr Flath
Ich bin in diesem Jahr 60 Jahre alt geworden und zu 50% Behindert. Lt. Gesetz kann ich mit 60 in Rente gehen. Ich habe mir eine bestimmte Anzahl von Rentenpunkte erarbeitet, auch durch arbeiten an Wochenenden. Mit welchem m o r a l i s c h e n Recht zieht der Gesetzgeber mir 10.8% meiner mir zustehenden Rente ab?? Ich spreche nicht von Abzügen der Krankenversicherung und der Pflegeversicherung. Das sind ja auch ca. 10%. Sondern ich spreche von dem was ich bzw. mein jeweiliger Arbeitsgeber in die Rentenkasse eingezahlt hat. Ich verlange nicht mehr als mir zusteht.
Sehr geehrter Herr Schreiter,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich verstehe Ihren Einspruch. Dennoch: Mit dem Rentenabschlag wird die kürzere Beitragszahl-Phase im Erwerbsleben berücksichtigt. Seit Jahrzehnten ist das Renteneintrittsalter für viele schon deutlich niedriger als die jeweils geltende gesetzliche Altersgrenze. Auch das Bundesverfassungsgericht stellte fest, die Abschläge für Frührentner seien verhältnismäßig und durch das Allgemeinwohl gerechtfertigt. Denn vorzeitige Rentenbezüge verursachten höhere Kosten für die Versichertengemeinschaft. Um Beitragserhöhungen zu vermeiden, würden die Kosten in Form von Rentenkürzungen demjenigen auferlegt, der tatsächlich früher Rente bezieht. Es sei gerechtfertigt, dass Arbeitnehmer mit 45 Pflichtbeitragsjahren bei den Altersbezügen besser gestellt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Flath MdL