(...) wie ich bereits deutlich zu machen versuchte, sieht DEKRA – und ich schließe mich an – keinen Zusammenhang zwischen generellem Tempolimit und Unfällen. Also ist mein Vergleich mit EHEC durchaus berechtigt. (...)
(...) Bei EHEC und Geschwindigkeitsbegrenzungen wird ähnlich verfahren. (...) Sowohl bei EHEC als auch auf Autobahnen werden generell erst einmal keine Verbote ausgesprochen. (...)
(...) Geschwindigkeitsbegrenzungen gelten auf Autobahnen dort, wo ein erhöhtes Unfallrisiko besteht oder Lärmbelästigungen eingeschränkt werden sollen. In jedem Fall liegt also eine lokale Begründung für die Einschränkung vor. (...)
(...) Eine generelle Geschwindigkeitsbeschränkung lehnen wir als Union ab. Der Staat sollte nicht bevormunden, sondern als Katalysator für den Wettbewerb wirken und die Bereitschaft sowie die Fähigkeit der Menschen zu verantwortlichem Handeln fördern. (...)
(...) Herr zu Guttenberg hat nicht nur als Bundesverteidigungsminister gute und richtungsweisende Weichenstellungen vorgenommen, sondern bereits in seiner kurzen Zeit als Bundeswirtschaftsminister bewiesen, dass er ein Politiker ist, der zu seinen Überzeugungen steht, für diese eintritt auch wenn sie nicht mehrheitsfähig erscheinen und ebenfalls persönliche Konsequenzen nicht scheut. Gerne erinnere ich Sie in diesem Zusammenhang an die Aussagen des Ministers in den Fällen von Karstadt und Opel. (...)
Sehr geehrte Frau Endrullis,