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Antwort von Steffen Bilger
CDU
• 14.12.2012

(...) Er zielt darauf, Presseverlage mit anderen sogenannten Werkmittlern gleichzustellen. Das Urheberrechtsgesetz kennt schon heute eine Vielzahl von Leistungsschutzrechten, durch die die spezifische Leistung eines Werkmittlers, beispielsweise eines Schauspielers, Musikers, Musik- oder Filmproduzenten, unabhängig vom Urheber als dem Schöpfer des Werkes rechtlich geschützt wird. (...)

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