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Steffen Bilger
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Frage von Dr. Jörg B. •

Frage an Steffen Bilger von Dr. Jörg B. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Bilger,

in Kürze ist geplant ein Gesetz zu verabschieden, welches die Bewertungsreserven bei kapitalbildenden Versicherungen neu regelt, um den Versicherungen das Einhalten ihrer Garantieversprechungen zu ermöglichen. Dabei wird es zu erheblichen Kapitalabflüssen bei bereits länger laufenden Versicherungen kommen. Es ist zwar vorgesehen, diese Möglichkeit zur Änderungen der Bewertungsreserven nur den Unternehmen einzuräumen, die wirtschaftlich angeschlagen sind, doch hier stellt sich mir die Frage wie dies von der Bafin umgesetzt werden soll. Auch stellt sich mir die Frage, ob hier nicht ein gewisses Missbrauchspotential für die Versicherungsbranche besteht. Wie wird verfahren, wenn das entsprechende Unternehmen, sofern börsennotiert, mehr Dividende ausschüttet als dem Versicherungsnehmer zufließt. Wie gedenken Sie abzustimmen, schließlich wird im Falle der Zustimmung zur Neuregelung derjenige Versicherungsnehmer in die Pflicht genommen, der schließlich in der Vergangenheit durch seine langjährigen Einzahlungen diese Bewertungsreserven aufgebaut hat. Wie sieht es dabei um den Bestandsschutz aus? Viele haben die Auszahlung einer solchen Versicherung für die Rente oder Finanzierung einer Immobilie eingeplant. Die vorzeitige Kündigung ist häufig aus steuerlichen Gründen nicht möglich, da die Mindestlaufzeit von 12 Jahren noch nicht erreicht wurde. Meines Erachtens werden "unsolide" wirtschaftende Unternehmen durch diese Änderung belohnt.

Mit freundlichen Grüßen

Bubeck

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Sehr geehrter Herr Dr. Bubeck,

vielen Dank für Ihre Anfrage zur Neuregelung der Bewertungsreserven! Entschuldigen Sie bitte die deutliche Verspätung meiner Antwort vielmals - Ihr Schreiben ist wohl versehentlich untergegangen, was nicht hätte passieren sollen. Nichtsdestotrotz hoffe ich, dass ich mit den folgenden Antworten die geschuldeten Informationen nachholen und die Verspätung wieder gut machen kann.
Wie Sie sicher wissen, ist das von Ihnen angesprochen Gesetzgebungsverfahren mittlerweile abgeschlossen und deckt sich mit Ihren Feststellungen, dass die Änderungen der Bewertungsreserven unter keinen Umständen "unsolide" wirtschaftende Unternehmen belohnen sollen! Dies muss natürlich unser entschiedenes Ziel sein. Im Fokus soll hier vor allem der Versicherungsnehmer stehen. Wie Sie ebenfalls richtig schreiben, dürfen angeschlagene Versicherungsunternehmen natürlich keine Dividenden auszahlen - das wäre ja noch schöner.
Die aktuelle Niedrigzinspolitik der Europäischen Zentralbank bereitet unseren Versicherungsunternehmen Schwierigkeiten. Sie können bei einem derart geringen Zinsniveau nicht ausreichend Gewinne erwirtschaften, um die garantierten Leistungen für alle Lebensversicherungsnehmer zu gewährleisten. Zur damaligen Zeit waren höhere Garantien durchaus noch möglich.
Die Kürzung der Beteiligung an den sogenannten stillen Reserven soll allen Bestandskunden die bislang garantierten Leistungen sichern. Damit erhält jeder Kunde nach wie vor die bei Vertragsabschluss garantierten Leistungen. Die Beteiligung an den besagten Reserven wäre ein Zusatz, der nun mal bei niedrigen Zinsen entsprechend schmäler ausfällt - ähnlich des Zinssatzes beim Tages- oder Festgeld. Einen Bestandsschutz kann es diesbezüglich also nicht geben (außer anderes wurde vereinbart, wie bei einem festgeschriebenen Zinssatz). Das Maßnahmenpaket hat aber auch noch andere Auswirkungen. Künftig werden die Effektivkosten der Lebensversicherungsverträge angegeben, wie es so bereits schon bei Riester-Produkten der Fall ist. Außerdem werden nun die Beteiligungen an Risikoüberschüssen erhöht. Diese entstehen, wenn die Versicherer vorsichtig kalkulieren und daraus Gewinne erzielen. So könnte es unter Umständen dazu kommen, dass unter dem Strich sogar mehr als vorher dabei "rumkommt".
Die Beratungen bei der Lebensversicherungs-Reform sind uns nicht leicht gefallen. Beim Versuch einen ausgewogenen Kompromiss zu finden, musste es auch Benachteiligte geben. Ich denke aber, dass es sich insgesamt um ein ausgewogenes Maßnahmenpaket handelt, zu dem alle Beteiligten ihren Teil beitragen. Damit können die vertraglich garantierten Leistungen der Lebensversicherer auch mittel- und langfristig stabil erfüllt werden. Es gilt eben nicht nur die jetzigen Auszahlungen von Lebensversicherungen zu betrachten, sondern auch die in absehbarer Zukunft. Ich hoffe, dass ich Ihnen meine Position, wenngleich auch etwas verspätet, darstellen konnte. Sollten Sie aber noch nähere Frage haben, können Sie sich gerne jederzeit wieder bei mir melden.

Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger MdB

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