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Steffen Bilger
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Frage von Peter G. •

Energiepauschale auch für Bürger im Vorruhestand?

Sehr geehrter Herr Bilger,
ich bin ehemaliger Bankmitarbeiter und bin seit 2020 im Vorruhestand. Meine Vorruhestandsbezüge werden steuerlich genauso behandelt wie während meiner aktiven Beschäftigung. Nach Auskunft meines Arbeitgebers, handelt es sich hier aber nicht um ein aktives Dienstverhältnis wofür mein Arbeitgeber die Energiepreispauschale in Höhe von EUR 300 nicht auszahlen darf. Offensichtlich wurde diese Personengruppe schlichtweg im Gesetz vergessen.
Ich unterliege nach wie vor der normalen Einkommensteuer und habe die selben Energiekosten wie ein Beschäftigter oder auch Rentner. Nur weil ich im Vorruhestand bin, bekomme ich die Pauschale nicht? Kann ich die nicht bezahlte Energiepauschale steuerlich berücksichtigen lassen? Ich freue mich über eine klärende Antwort. Vielen Dank und freundliche Grüße
P. G.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

vielen Dank für Ihre Nachricht zur Energiepreispauschale!

Laut Bundesfinanzministerium sind Bürger im Vorruhestand für den Erhalt der Energiepreispauschale nicht anspruchsberechtigt, siehe I.4.1 der FAQ des Bundesfinanzministeriums:  https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/FAQ/energiepreispauschale.html

Ihren Unmut kann ich sehr gut nachvollziehen. Aus meiner Sicht sind die Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Fraktionen viel zu ungenau, da mehrere Personengruppen die Energiepreispauschale nicht erhalten. Das ist keinesfalls sozial gerecht. Selbst Rentner und Studenten wurde zunächst nicht bedacht, wurden aber nach Kritik der CDU/CSU-Bundestagsfraktion letztlich doch in den Empfängerkreis aufgenommen. Die Union und auch ich persönlich werden auch weiterhin auf Missstände im Regierungshandeln aufmerksam machen.

Für Rückfragen stehe ich gerne unter steffen.bilger@bundestag.de zu Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Steffen Bilger

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