Frage an Steffen Bilger von Martin M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Bilger,
das Bundesverfassungsgericht hat vor einiger Zeit entschieden, dass Beiträge zur Krankenversicherung in größerem Umfang abzugsfähig sein müssen. Die bisherige Regelung zur Abzugsfähigkeit der Beiträge ist verfassungswidrig. Das Bundesverfassungsgericht hat dem Gesetzgeber in diesem Zusammenhang aufgegeben, dass die Verfassungswidrigkeit erst für die Zukunft zum 01.01.2010 hin zu beseitigen sei. Der Gesetzgeber hat dies mit dem Bürgerentlastungsgesetz auch getan.
Zu diesem Themenkomplex zwei Fragen an Sie:
1) Würden Sie sich als Bundestagsabgeordneter für die Bürger einsetzen, dass es den Bürgern künftig durch entsprechende Gesetzesänderungen (z. B. Änderung der Abgabenordnung oder des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes) nicht mehr zugemutet wird, verfassungswidrige und dadurch klar unrechtmäßige Steuern zu bezahlen und dass der Staat diese Steuern künftig nicht mehr behalten darf?
2) Würden Sie sich als Bundestagsabgeordneter dafür einsetzen, dass die Politik künftig aufgrund verfassungswidriger Gesetze zwingend auf den Weg gebrachte Steueränderungsgesetze in der Öffentlichkeit nicht mehr als Steuergeschenke verkauft? Dies würde der Glaubwürdigkeit der politisch Verantwortlichen sehr nützen. Schließlich beseitigt die Politik dadurch doch nur die eigenen Fehler und macht dem Bürger kein Geschenk, sondern gibt ihm lediglich das zurück, was ihm immer gehört hat.
Mit freundlichen Grüßen
Martin Mann
Sehr geehrter Herr Mann,
vielen Dank für Ihre Anfrage!
1.) Es ist für mich selbstverständlich, dass ich mich als Abgeordneter dafür einsetzen werde, dass keine Gesetze mehr beschlossen werden, die dann vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig angesehen werden müssen.
Sofern das BVerfG bislang Gesetze für verfassungswidrig erklärt hat, hat es aber auch klare Anforderungen zum Umgang mit den bestehenden nicht verfassungskonformen Regelungen erlassen, die eben auch regeln, ob der Staat zusätzliche Einnahmen in solchen Fällen behalten darf.
2.) Ich setze mich in meiner politischen Arbeit dafür ein, dass wir alle uns wieder mehr als Teil des Staates begreifen. Alle Steuereinnahmen sind das Geld der Bürger. Steuerentlastungen sind sicherlich immer anzustreben, sofern sie solide finanzierbar sind. Ich hätte in dem von Ihnen angesprochenen Fall kein Problem damit die Ursache der Steuerentlastung auszusprechen, wenn das BVerfG ein Steuergesetz für verfassungswidrig erklärt hat.
Mit freundlichen Grüßen
Steffen Bilger