Frage an Stefanie von Berg von Elisabeth J. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Guten Tag Frau von Berg,
als betroffene, staatliche ausgebildete aber selbständig tätige Instrumentallehrerin wüsste ich gerne, wie es mit der Chancengleichheit bei Vergabe öffentlicher Aufträge vereinbar ist, dass Schulen (z.B. Helene-Lange-Gymnasium, Bogenstraße) jahrelange Kooperationen mit privaten Musikschulen eingehen. Es ist wenig transparent, wer in den Genuss einer solchen Kooperation kommt und durch einen solchen Kooperationsvertrag hat die bevorzugte Musikschule einen massiven Wettbewerbsvorteil und dies auf Jahre hinaus. Einzeln selbständig arbeitenden Musiker, egal wie qualifiziert, haben so keine Möglichkeit mehr, Unterricht an diesen Schulen anzubieten.
Die Ungerechtigkeit wirkt sich weiterhin auf die Schüler selbst aus, da bei Projekten der Schule wie Schulbands/orchestern und sogar im Schulmusikunterricht die Schüler der kooperierenden Musikschule bevorzugt werden. Es ist wohl nicht nötig darauf hinzuweisen, dass private Musikschulen Musikern meistens keine guten Arbeitsbedingungen bieten.
Schöne Grüße von
E. J.
Sehr geehrte Frau J.,
als Abgeordnete der Bürgerschaftsfraktion bin ich nicht zuständig für Entscheidungen, die die Schulen treffen oder für Ausschreibungen der Schulen. Diese Entscheidungen sind keine politischen Entscheidungen, sondern rein verwaltungstechnische. Ich kann verstehen, dass es für einzelne und selbstständige Musiker*innen misslich sein mag, gehe aber davon aus, dass es für die Schulen Vorteile hat, die Strukturen einer Musikschule mitnutzen zu können. Soweit ich weiß, gibt es aber nach wie vor auch viele Einzelpersonen und Honorarkräfte, die an Hamburger Schulen tätig sind. Ich kann Sie da leider nur an die einzelnen Schulen verweisen. Hinweise zu Ausschreibungsmodalitäten gibt Ihnen die Schulbehörde. Dort werden Rahmenbedingungen dieser Art entschieden und verwaltet. Die Arbeit von Fraktionen endet, sobald Rahmenbedingungen (in diesem Fall Kooperationen von Schulen mit außerschulischen Akteur*innen) festgeschrieben sind. Es tut mir leid, dass ich hier nichts für Sie persönlich tun kann.
Freundliche Grüße,
Stefanie v. Berg