Frage an Stefanie von Berg von Carol Sebastian K. bezüglich Bildung und Erziehung
Sehr geehrte Frau von Berg,
Falls eine Schule bsw. im Zusammenhang mit einen Schulversuch langzügiger werden
soll - also z.B. von Grundschule zur Langform - . Gibt es für solch einen Vorgang ein gängiges Prozedere ? Wo würde so etwas wie geregelt werden ?
Mit freundlichen Grüßen
C S Klein
Sehr geehrter Herr Klein,
vielen Dank für Ihre Anfrage. Tatsächlich ist der Begriff "Langformschule" so gar nicht geschützt bzw. diese Schulform nicht definiert. Eventuell erinnern Sie sich, dass zu diesem Schuljahr einige Kinder der Max-Brauer-Schule nach Klasse 4 die Schule verlassen mussten, da sie sich laut Entscheidung der BSB dem Bewerbungsverfahren in Klasse 5 neu stellen mussten. Somit begreift die BSB die Schulen auch nicht als pädagogische, sondern nur als Verwaltungseinheit. Die Einrichtung einer sogenannten Langformschule ist nach § 14 Hamburgisches Schulgesetz durch Angliederung einer Grundschule an eine Stadtteilschule möglich und bedarf keiner Genehmigung als Schulversuch. Lediglich die Albert-Schweitzer-Schule ist als Schulversuch genehmigt - seit nunmehr 30 Jahren. Alle anderen Schulen einigen sich auf Kooperation und setzen die BSB in Kenntnis.
Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage beantworten. Schreiben Sie mir sonst gerne eine Mail: info@stefanievonberg.de.
Freundliche Grüße,
Stefanie v. Berg