Frage an Stefanie von Berg von Ronald K. bezüglich Finanzen
Ex-Senatorin Christa Goetsch hat 17 Monate Übergangsgeld kassiert (3 Monate volles Übergangsgeld in Höhe der Besoldungsgruppe B 11 = 42.000 €, dann weitere 14 Monate hälftige Bezüge in Höhe von insgesamt 98.000,-- €, macht zusammen 140.000,-- €), nebenbei hat sie ihre Abgeordnetenbezüge in Höhe von mtl. 2700,-- € erhalten, um dann mit Medienecho versehen, ihre eigentliche Tätigkeit als Lehrerin erst am 01.11.2012 wieder aufzunehmen. Nach Meinung des dbb hamburg ist ein solches Verhalten Ausruhen auf Staatskosten, denn Frau Goetsch hätte ihre Lehrtätigkeit auch bereits direkt nach der für sie verlorenen Bürgerschaftswahl im Februar 2011, sprich im März 2011, wieder aufnehmen können………
Wa halten Sie von einer Änderung?
Sehr geehrter Herr Kelm,
die Entscheidung von Frau Goetsch ist differenziert zu betrachten. Frau Goetsch sollte damals - wie das bei Senatorinnen und Senatoren üblich ist - in den Ruhestand versetzt werden. Dieses hat sie jedoch vehement abgelehnt, sondern sich dafür entschieden, weiter zu arbeiten. Dass sie sich als ehemalige SCHULsenatorin eine gewisse Auszeit nehmen muss, wenn sie - als normale Lehrerin - wieder in die SHULE geht, finde ich mehr als verständlich.
Was den Umgang mit dem Übergangsgeld und dem Ruhegehalt anbelangt: Derzeit wird in Hamburg darüber beraten, das Senatsgesetz für die Zukunft zu ändern. Die Grüne Bürgerschaftsfraktion ist in diesem Prozess mitberatend. Hierbei setzt sie sich für eine Anhebung der Altersgrenzen beim Ruhegehalt und für eine vereinheitlichte Regelung zur Anrechnung von Einkommen zum Übergangsgeld ein.
Die bürgerschaftlichen Beratungen werden voraussichtlich bis Januar 2013 andauern und in verschiedene parlamentarische Anträge münden.
Freundliche Grüße,
Stefanie v. Berg