Frage an Stefanie von Berg von Bernd C. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrte Frau Dr. von Berg,
herzlichen Dank für Ihre prompte und ausführliche Darstellung.
Gehe ich recht in der Annahme, dass Sie, ebenso wie ich und sicher auch viele andere, das von der Regierung vorgelegte Statistikmodell bereits daher anzweifeln, da die gewählte Bezugsgröße der Referenzgruppe von lediglich der untersten 15 Prozent der Bevölkerung, der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgericht eindeutig widersprechen?
Kann ich also davon ausgehen, dass Sie ebenfalls der Ansicht sind, dass die Referenzgruppe (das unterste Einkommensfünftel) entsprechend der Vorgabe des Bundesverfassungsgericht nur als Basis dienen darf?
Oder anders gefragt, teilen Sie somit meine Auffassung, dass die Verabschiedung des neuen Regelsatzes bereits daher ein Verfassungsbruch darstellen würde und die erfolgte Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht sich zu einer Posse wandelt?
Mit freundlichen Grüßen
Christiansen
Sehr geehrter Herr Christiansen,
es ist richtig, dass ich Ihnen in all diesen Punkten zustimme. Das Verfassungsgerichtsurteil hatte konkrete Vorgaben gemacht - diese wurden bei der neuen Ermittlung missachtet. Die Neuberechnung erscheint mir an vielen Stellen willkürlich zu sein. Ganz besonders beschämend sind die Tatsachen, dass arme Haushalte nicht heraus gerechnet wurden und dass die Referenzgruppe nun die untersten 15 % der Haushalte sind. Meiner Ansicht nach ist das Vorgehen weder verfassungskonform noch ermöglicht es eine gesellschaftliche Teilhabe.
Freundliche Grüße,
Stefanie v. Berg