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Stefanie von Berg
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Frage von Bernd C. •

Frage an Stefanie von Berg von Bernd C. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrte Frau Dr. von Berg

Das Bundesverfassungsgericht hat am 9. Februar 2010 die Ermittlung des Regelsatzes nach der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe EVS, sowie die daraus abgeleitete Regelsatzverordnung RSV gemäß § 28 SGB XII heftig gerügt und als verfassungswidrig erklärt. Ergänzend den Gesetzgeber dahin gehend verpflichtet, bis zum 1. Januar 2011 eine verfassungskonforme Ermittlung dieses Regelsatzes für die Betroffenen Sozialhilfeempfänger, sowie für die Altersicherung der Rentner und für Erwerbslose gemäß § 20 SGB II Arbeitslosengeld 2 Alg II zu erarbeiten.

Nun zu meiner Frage. Können Sie mir erklären, warum der eingesetzte Vermittlungsausschuss des Bundesrates Themen wie den Mindestlohn und den Finanzausgleich zwischen Bund und Ländern, hier - fern der ursprünglich vom BVerfG zugewiesenen Aufgabe behandelt? Das Thema lautet doch schlicht und einfach - Überprüfung des Regelsatzes

Mit freundlichen Grüßen
Christiansen

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Antwort von
Bündnis 90/Die Grünen

Sehr geehrter Herr Christiansen,

herzlichen Dank für Ihre wirklich interessante Frage. Da ich selber nicht Mitglied des Vermittlungsausschusses bin, kann ich Ihre Frage nur mit einer Mischung aus Tatsachen und meinen subjektiven Einschätzungen des politischen Prozesses beantworten.

Aufgabe des Vermittlungsausschusses ist es ja unter anderem, die Überprüfung des Regelsatzes aufgrund einer Referenzgruppe zu überprüfen. Diese Referenzgruppe (das unterste Einkommensfünftel) bringt automatisch die Gruppe der Geringverdienenden ins Spiel - und damit die Forderung nach einem Mindestlohn. Darüber hinaus geht es um die Sicherung der physischen Existenz sowie um die gesellschaftliche Teilhabe aller Menschen - auch in diesem Kontext muss man sich mit dem Mindestlohn beschäftigen. Sicherlich spielt es auch eine Rolle, dass die Verhandlungsführerin der SPD, Frau Schwesig, vom "Schweriner Aktionsbündnis" aufgefordert worden war, eine bedarfsorientierte soziale Grundsicherung für jene Menschen, die kein ausreichendes Einkommen haben, zu vertreten.

Warum auch gleich der Bund-Länder-Finanzausgleich auf den Tisch kommt: Nun, zum einen handelt es sich um eine Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft - da liegen solche Themen wohl nah. Zudem haben die Finanzpolitiker von CDU und CSU vorgeschlagen, dass die Kommunen vom Bund Entlastung erfahren sollen, indem er jährliche Sozialausgaben (z. B. die Grundsicherung im Alter) als gesamtgesellschaftliche Aufgabe übernimmt. Ich finde es in der Tat richtig, sich einmal zu fragen, was eigentlich eine gesamtgesellschaftliche und was eine kommunale Aufgabe ist. Ob der Vermittlungsausschuss der richtige Zeitpunkt und der richtige Ort dafür ist - das möchte auch ich bezweifeln. Denn es geht jetzt um eine zügige Klärung im Interesse der eigentlich Betroffenen.

Zusammenfassend kann ich nur Lutz Haustein zustimmen, der bemerkte, dass die Verhandlungen und die Arbeit des Vermittlungsausschusses an einen "orientalischen Basar" erinnern. Es erscheint so, als ob die SPD, die FDP und die CDU/CSU diesen Ausschuss, der zurzeit eine enorme mediale Präsenz genießt, für parteipolitische Schachzüge nutzen. Sicherlich ist es wichtig und richtig, sich über Grundeinkommen, Mindestlohn, gesellschaftliche Teilhabe und kommunale versus gesamtgesellschaftliche Aufgaben auseinander zu setzen - aber es führt im Ausschuss nicht zu einer zügigen, verfassungskonformen, transparenten, bedarfsdeckenden Überarbeitung der Regelsätze. Insofern gebe ich Ihrer - versteckten - Kritik Recht.

Ich hoffe, ich konnte Ihre Frage zu Ihrer Zufriedenheit beantworten - schreiben Sie mir sonst gerne eine E-Mail unter info@stefanievonberg.de oder haken Sie in diesem Forum nach.

Freundliche Grüße,

Stefanie v. Berg