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Stefanie Strasburger
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Frage von Jörg B. •

Frage an Stefanie Strasburger von Jörg B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Strasburger,

Sie werden mir sicher zustimmen, dass Wahlen eine Standortbestimmung darstellen. Sie sind das Mittel der Rückmeldung von Zustimmung oder Ablehnung auf die Arbeit der gewählten Vertreter und zeigen damit, inwieweit die gewählten Vertreter die Belange der Wählerschaft vertreten. Damit sind sie ein wichtiges Mittel der Qualitätssicherung ihrer Arbeit.
Sicher geben sie mir auch recht, dass auf kommunaler Ebene weniger die Zugehörigkeit zu einer Partei zählt, sondern das Eintreten des einzelnen Abgeordneten für seinen Wahlkreis/Wahlbezirk. Also das Vertrauen zwischen Bürger und Abgeordnetem, also ihnen. Somit stimmen sie mir sicher auch zu, dass es daher für jeden Abgeordneten wünschenswert ist, eine Rückmeldung zu seiner eigenen Arbeit zu bekommen, zu sehen, wie seine eigene Arbeit direkt bei den Wählern vor Ort gesehen wird.
Aufgrund dieser Überlegung ist für mich unverständlich, warum gerade ihre Partei ihren Abgeordneten die Möglichkeit nimmt, eine Rückmeldung der breiten Wählerschaft auf die eigene Arbeit zu erhalten. Sie nimmt den Abgeordneten, also ihnen, damit auch die Möglichkeit mit den eigenen Leistung für sich zu werben.
Aus diesem Grund möche ich sie auffordern, der Wahlrechtsänderung ihrer Parteioberen nicht zuzustimmen. Sprechen Sie sich für das Wahlrecht des Volksentscheides aus und gewinnen Sie damit das Vertrauen der Wähler zurück, die sie vertreten, und welches eine wichtige Voraussetzung für ihre Arbeit ist.

Mit freundlichen Grüßen

J. Behrschmidt

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Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Behrschmidt,

erst einmal möchte ich Ihnen für die eingereichte Frage danken und mich entschuldigen, dass ich Ihnen erst so spät antworte. Wie Sie der Presse entnehmen konnten, hat sich auch unserer Partei intensiv und teilweise auch kontrovers mit dem neuen Wahlrecht befasst. Ein so komplexes und weit reichendes Thema ist nicht mal einfach nebenbei zu entscheiden. Auch ist es normal, dass es dabei dann auch unterschiedliche Sichtweisen gibt. Diese müssen wir auf beiden Seiten akzeptieren und vor allem auch respektieren.

Prinzipiell sehen wir uns nicht gehindert, Entscheidungen des Volksgesetzgebers zu modifizieren, wie im Fall des Wahlrechts angestrebt. Im Fall des Wahlrechts wird der grundsätzliche Wille, der sich im Volksentscheid zeigt, respektiert. So werden die Kernpunkte wie Einführung von Wahlkreisen, Stärkung des Wählereinflusses auf die personelle Zusammensetzung auch nach der Änderung des Wahlrechts erhalten bleiben.

Ich hoffe Ihnen mit meiner Antwort weitergeholfen zu haben und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

Stefanie Strasburger