Frage an Stefan Zierke von Ustin G. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Zierke,
herzlichen Glückwunsch zum Einzug in den Bundestag, war eine spannende, knappe Sache.
Ich möchte gleich zu meinem Anliegen wechseln, am 27.06.2013 hat der Bundestag unter der schwarz-gelben Regierung schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung abgelehnt. Ich habe ihren Kollegen, Jens Koeppen von der CDU, bereits viermal auf seine Ablehnung angesprochen und keine zufriedenstellende Antwort erhalten. Da ja nun die SPD die Meinung vertritt, die Umsetzung der UN-Vorgaben gegen Abgeordnetenbestechung sei mit deutschem Recht vereinbar, muss die Ablehnung durch die CDU verwundern, wenn nicht sogar mehr!
Besteht die CDU aus korrupten Politikern, die das Wahlvolk hinters Licht führen und warum blockiert die CDU diese Vorgaben seit acht Jahren?
Es wird das Argument benutzt, dieses Gesetz würde alle Abgeordneten unter Generalverdacht stellen. Allerdings ist Diebstahl in Deutschland verboten, ohne, dass alle Deutschen Diebe seien!
Herr Zierke, werden sie sich persönlich für eine Aufnahme der UN-Vorgaben zu Abgeordnetenbestechung in deutsches Recht einsetzen?
Mit freundlichen Grüßen
Ustin Groth
Liebe Frau Groth,
bei der Abstimmung für schärfere gesetzliche Regeln der Abgeordnetenbestechung stimmte die SPD-Fraktion mehrheitlich mit knapp 94% der Fraktionsstimmen für diesen Änderungsantrag des eigenen Gesetzentwurfes, die CDU-Fraktion mit 96% und die CSU-Fraktion mit 100% der Stimmen gegen die gesetzliche Ausweitung von Abgeordnetenbestechung.
Die CDU argumentiert dabei, dass die Umsetzung der UN-Konvention im deutschen Recht schwierig sei, da Unterschiede zwischen Amtsträgern (Beamte, Richter) und Abgeordneten existieren. So sind Abgeordnete in Ihrer Mandatserfüllung frei und nicht wie Beamte weisungsgebunden. Aus Sicht der CDU-Fraktion und CSU-Fraktion war nicht ersichtlich, wo strafwürdige Einflussnahme bei Abgeordneten beginnt. Daher berufen sie sich auf die Freiheit der Mandatsausübung.
Aus Sicht der SPD waren die bisherigen Regelungen zur Abgeordnetenbestechung (strafbar ist nur Stimmenverkauf- und kauf) nicht weitreichend genug. Daher forderte die Fraktion mit dem Antrag zur Verschärfung der Abgeordnetenbestechlichkeit eine Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren,
- wenn Vorteile für sich [MdB] oder Dritte gefordert werden und
- wenn die Mandatswahrnehmung im Auftrag oder nach Weisung erfüllt oder unterlassen wird.
Ebenso schärfer bestraft werden Mitglieder, die für sich oder Dritte einen Vorteil anbieten, versprechen oder gewähren, wenn sie nach Auftrag oder Weisung handeln.
Dieser Antrag sieht eine konkrete Präzisierung von Vorteilsnahme vor und setzt damit klare Grenzen. So heißt es, dass der Vorteil gerade deshalb gefordert oder gewährt wird, damit der Mandatsträger sich in einer bestimmten Weise verhält, also im Auftrag oder nach Weisung handelt und eben nicht nach innerer Überzeugung.
Meiner Meinung nach müssen wir in der kommenden Legislaturperiode an einer Änderung des §108e StGB festhalten und die UN-Konvention gegen die Korruption im deutschen Recht aufnehmen.
Link zum Änderungsantrag der SPD-Fraktion: Entwurf eines Gesetzes gegen unseriöse Geschäftspraktiken (Drucksachen 17/14240):
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/142/1714240.pdf
Herzliche Grüße
Stefan Zierke