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Stefan Schwartze
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Frage von Michael G. •

Wieso beschließt der Bundestag eine neue Höchstgrenze für Cannabis im Straßenverkehr, die 8 bis 10 mal geringer ist als die für Alkohol?

Bei Cannabisverstößen müsste ich ab einem Wert von 3,5 NG im Blut eine medizinisch-psychologische Untersuchung über mich ergehen lassen, einem Wert der laut Experten nur 0,2-0,3 Promille entsprächen.

Beim Alkohol muss ich erst ab einem Wert von 1,6 Promille zur Mpu, also einem Wert der Analog 28 Nanogramm entsprechen würde. Es scheint dem Konsumenten einfach nur noch völlig Weltfremd, was in der deutschen Politik von Menschen entschieden wird, die zu weit und zu alt von der Thematik entfernt sind. Wie gedenken Sie hier eine Schikane-freie Politik und Gesetzgebung zu schaffen, in der Konsumenten nicht "von hinten herum" bestraft werden?

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr G.,

der Grenzwert wurde von einer unabhängigen, interdisziplinären Arbeitsgruppe mit Expert*innen aus den Bereichen Medizin, Recht und Verkehr sowie dem Bereich der Polizei festgelegt.

Ja, der vorgeschlagene Wert von 3,5 Ng THC pro Milliliter im Blutserum ist laut den Expert*innen mit 0,2 Promille vergleichbar. Nach Expert*innen-Einschätzung sind jedoch ab 3,5 Ng erste verkehrsmedizinisch relevante Einschränkungen messbar. Der Grenzwert ist niedrig genug, um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten, jedoch hoch genug, dass Menschen gelegentlich Cannabis konsumieren können, ohne bei einer Kontrolle gleich den Führerschein zu verlieren, obwohl sie gar nicht berauscht sind. Der nun vorliegende und beschlossene Grenzwert bietet dafür eine ausgewogene Balance. Selbst der ADAC hält die Regelung für richtig und sinnvoll. Sinnvoll und wichtig ist auch die vorgesehene Evaluation der Regelung nach drei Jahren.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

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