Was gedenken Sie zu tun, um nicht nur Long-Covid-Patienten sondern auch anderen mit langdauernden Belastungen von Infektionen, z.B. Lyme, zu helfen? Sollte hier nicht Forschung voran getrieben werden?
Sehr geehrter Herr Schwartze,
Sie wurden zum Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten bestimmt. Derzeit ist Covid und nun auch Long-Covid bestimmend in der öffentlichen Diskussion. Es gibt allerdings auch weitere inzwischen in die Hunderttausende gehende Patientengruppen, die an genau denselben und ähnlichen Beschwerden wie die Long-Covid-Patienten leiden, z.B. Patienten mit oder nach Lyme-Borreliose oder Patienten mit dem Chronischen Müdigkeitssyndrom. Zusammen dürften dies bereits heute über 1 Million sein. Über 300.000 Kassenpatienten werder jährlich wegen einer akuten Borreliose / Zeckenstich behandelt. 10% davon dürften auf längere Dauer krank werden, weil die notwendige Antibiose zu spät oder zu schwach gegeben oder abgebrochen wird. Und viele Borreliosen bleiben jahrelang unbehandelt, weil keine Wanderröte am Einstich erscheint und Ärzte die vielen, unspezifischen Beschwerden nicht richtig zuordnen können. www.Borreliose-Bund.de
Sehr geehrte Frau B.,
vielen Dank für Ihre Anfrage zur Hilfe von Patientengruppen mit langdauernden Belastungen von Infektionen, wie z. B. der Lyme-Borreliose oder dem chronischen Müdigkeitssyndrom.
Sie haben mich in meiner Funktion als Beauftragter der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten angeschrieben. "Abgeordnetenwatch.de" ist als Medium für die Kommunikation zwischen Bürgern und ihre Abgeordneten für die Beantwortung von Regierungsfragen nicht geeignet. Hier gestellten Anfragen erreicht mein Berliner Bundestagsbüro, welches Ihre Anfrage unbefugt weder weiterleiten noch bearbeiten darf.
Ich möchte Sie daher bitten, Ihre Frage zuständigkeitshalber an mein Büro im Bundesministerium für Gesundheit (patientenrechte@bmg.bund.de) zu richten. Gerne möchte ich Ihnen in Rücksprache mit dem entsprechenden Ressort eine qualifizierte Rückmeldung zu Ihrem Anliegen geben. Hierfür ist die Zuweisung auf Arbeitsebene allerdings notwendig.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze