Warum werde ich als ehemals freiwillig Versicherter in der KK im Vorruhestand weiter als freiwillig Versicherter behandelt, obwohl meine Bezüge deutlich unterhalb der Beitragsbemessungsgrenze liegen?
Ich bin Vorruheständler und war über Jahre freiwillig in der gesetzl. Krankenkasse versichert. Durch meine Vorruhestandsregelung bin ich deutlich unter die Beitragesbemessungsgrenze (BMG) gerutscht, werde von der Krankenkasse aber weiterhin wie ein freiwillig Versicherter behandelt. Dies hat zur Folge, daß alle meine weiteren Einnahmen bis zur BMG mit Krankenkassenbeiträge belegt sind, die von mir ALLEIN (keine Teilung AG/AN) zu entrichten sind. Mit u.a. negativen Folgen für meine private Altersvorsorge (z.B. Zinsen, Dividenden).
Aus meiner Sicht widerspricht dies dem Gleichheitsgrundsatz (Artikel 3 GG).
Eine Person, die wie ich ein Vorruhestandsgehalt in gleicher Höhe bezieht, vorher aber pflichtversichert war, ist weiterhin pflichtversichert und muss für keine weiteren Einnahmen KK-Beiträge entrichten. Diese Person hat die gleiche wirtschaftliche Leistungsfähigkeit (bzgl. Vorruhestandsbezügen), zahlt aber ggf. deutlich weniger KK-Beiträge.
Sehr geehrter Herr S.,
vielen Dank für ihre Frage. Die von ihnen angesprochene Ungleichbehandlung ist sowohl bekannt als auch gleichzeitig rechtens. Diese aber auch viele andere Ungleichbehandlungen im heutigen System der Krankenversicherungen, vor allem die Zweiteilung in privat und gesetzlich, wollen wir als Sozialdemokraten seit langem überwinden, indem wir eine Bürgerversicherung einführen. Bisher konnten wir hierfür jedoch keine parlamentarische Mehrheit gewinnen und auch jetzt ist zumindest einer unser Koalitionspartner nicht für eine solche Lösung zu gewinnen.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze