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Stefan Schwartze
SPD
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Frage von Denis L. •

Sehr geehrte/r Abgeordnete/r, warum erhalten Schüler/innen mit Dyskalkulie keinen Nachteilsausgleich bei Prüfungen, obwohl sie eine anerkannte Rechenstörung haben? Mit freundlichen Grüßen L.

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr L.,

im Mai vergangenen Jahres hat die SPD-Landtagsfraktion in NRW zum Thema Dyskalkulie und Nachteilsausgleiche einen Antrag ins Plenum zu dem Thema eingebracht (Drucksache 18/4357). Sie befindet sich weiter mit den Regierungsfraktionen dazu im Austausch.

Im Gegensatz zum pädagogischen Blickwinkel, hält der medizinischen Blickwinkel die Rechenstörung für diagnostizierbar. Ferner liegt eine Leitlinie zur Diagnostik hierfür vor (Prävalenz 10 %). Daher wird die Diskussion zum Nachteilsausgleich durch das WIE und nicht das OB verwirrend, sprich wie man eine Rechenstörung als Nachteilsausgleich umsetzen kann. Es kann nicht wie beim Lesen & Schreiben nur ein Teil unbenotet bleiben. Bisher gibt es in keinem Bundesland einen Nachteilsausgleich für Dyskalkulie. 

Unser Ziel ist klar: Diagnosen müssen im Rahmen der Schule gestellt werden, nicht privat finanziert von den Eltern. Nachteilsausgleiche müssen im Sinne der Kinder sein.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

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