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Stefan Schwartze
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Frage von Jörg A. •

Für Arbeitnehmer, Abgeordnete, Richter und für Pensionäre soll es eine Inflationsausgleichszahlung geben. Weshalb werden Rentner schon wieder ausgeklammert, wie anfangs bei der EPP.

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Sehr geehrter Herr A.,

vielen Dank für Ihre Zuschrift. Bei der Inflationsausgleichsprämie handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitgebers. Die im Gesetz zur temporären Senkung des Umsatzsteuersatzes auf Gaslieferung über das Erdgasnetz in § 3 Nummer 11 des Einkommensteuergesetzes beschlossene Steuerfreiheit der Inflationsausgleichsprämie sieht keine Regelung vor, dass die Prämie an alle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ausgezahlt werden muss.

Anders ausgedrückt handelt es sich bei der Inflationsprämie um keine staatliche Leistung sondern ermöglicht eine freiwillige Leistung der Arbeitgeber:innen, wie sie z.B. in Tarifverhandlungen ausgehandelt werden kann. So auch in der aktuellen Tarifrunde mit den Öffentlichen Arbeitgebern.

Zum jetzigen Zeitpunkt steht noch nicht fest, ob Pensionär:innen die Inflationsausgleichszahlung erhalten. In einem ersten Schritt wird der Bonus an das Tarifpersonal ausgezahlt. Die Tarifeinigung muss sodann auf die Bundesbeamten übertragen werden. Hierfür wird ein sogenanntes Übertragungsgesetz erlassen. Ob Pensionär:innen hierbei berücksichtigt werden, also die Inflationsausgleichszahlung erhalten, ist Stand jetzt noch nicht beschlossen.

Auch für Rentnerinnen und Rentner gab und gibt es eine Reihe von Entlastungen, zum Beispiel die Energiepauschale. Sie profitieren zudem von Strom- und Gaspreisbremse, von vergünstigten ÖPNV-Tickets und weiteren Maßnahmen.

Die Renten in Deutschland werden außerdem für etwa 21 Millionen Rentner:innen zum 1. Juli 2023 im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent erhöht. Schon im letzten Jahr gab es eine deutliche Rentenerhöhung: im Westen um 5,35 Prozent und im Osten um 6,12 Prozent.

Die SPD setzt sich seit Langem für eine gemeinsame Rentenkasse, in die auch Beamt:innen, Selbstständige und Abgeordnete einzahlen, ein. Dies werden wir auch weiterhin tun, auch wenn sich hierfür bislang keine parlamentarische Mehrheit finden konnte.

Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze 

 

 

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