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Stefan Schwartze
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Frage von Michael S. •

Es geht um die Kilometer Pauschale. Wie ist ihre Stellungnahme zu nachfolgendem Problem? wenn diese zwar von jedem, der viele KM zur Arbeit fahren muss, durch die Steuererklärung nicht absetzbar ist?

Sehr geehrter Herr Schwartze:
Viele der Millionen von Geringverdienern verdienen nicht genug, um die KM Pauschale bei der Steuererklärung absetzen zu können. Denn wir zahlen zuwenig Einkommenssteuer. Und es gibt den Grundfreibetrag von z.Zeit 9744 Euro. Entweder man verdient unter dem Grundfreibetrag, dann kann man die Kilometer Pauschale bekommen durch die Mobilitätsprämie, oder man verdient viel Geld um sie zu bekommen. Aber was ist mit den Millionen, die durch dieses Raster fallen und dazwischen liegen? Wie denken sie darüber, und würden dieses Problem beheben? Finden sie das gerecht, das Millionen durch das Raster fallen, da sie weder zuwenig noch zuviel verdienen?
Wir haben wahnsinnige Kosten wegen der hohen Spritpreise und können diese nicht absetzen, obwohl wir viele KM jeden Tag zur Arbeit fahren.
Die Kilometer Pauschale sollte in diesen Zeiten jedem Arbeitnehmer, egal wieviel oder wenig er verdient, gezahlt werden. Ihre Meinung dazu interessiert mich sehr. Mfg

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Sehr geehrter Herr S.,

für Ihre Anfrage danke ich Ihnen. Im Grundsatz beschreiben Sie den nicht befriedigenden Zustand im Hinblick auf die Pendlerpauschale. Eine Alternative wäre ein einheitliches Mobilitätsgeld je Entfernungskilometer umwandeln, das als Entlastungsbetrag von der Steuerschuld abgezogen wird und damit unabhängig vom individuellen Steuersatz alle Pendler:innen gleich entlastet.

Deshalb hat der Koalitionsausschuss vom 23.02.2022 im Zusammenhang mit der inflationsbedingten Erhöhung der Fernpendlerpauschale beschlossen: "Die Bundesregierung strebt noch in dieser Legislaturperiode eine Neuordnung der Pendlerpauschale an, die ökologisch-soziale Belange der Mobilität besser berücksichtigt."

Durch das Gesetz zur Umsetzung des Klimaschutzprogramms 2030 im Steuerrecht v. 21.12.2019 wurde die Mobilitätsprämie ab 2021 überhaupt erst eingeführt. Sie soll bei Geringverdienern die ihnen durch die Entfernungspauschale eigentlich zustehende Steuerersparnis ersetzen. Vor der Einführung der Mobilitätsprämie gingen also diejenigen, die unter dem Grundfreibetrag lagen, sogar völlig leer aus.

Die Mobilitätsprämie wird nur in Höhe von 14 % der Entfernungspauschale angesetzt. Der Prozentsatz entspricht dem Eingangssteuersatz im Einkommenssteuertarif.

Wer unter dem Grundfreibetrag - der angesprochene Grundfreibetrag von 9.744 Euro für 2021 wird übrigens für 2022 auf 10.347 Euro angehoben (vgl. Koalitionsausschuss vom 23.02.2022 und Steuerentlastungsgesetz 2022) - liegt, bekommt 14 % der Entfernungspauschale. Wer über dem Grundfreibetrag, wird, abhängig vom individuellen Grenzsteuersatz beginnend mit 14 % und dann ansteigend entlastet.

Nicht immer gelingt es auf Anhieb soziale Gerechtigkeit und zwingend notwendigen Klimaschutz in Einklang zu bringen, sondern es bedarf immer wieder neuerer Anpassungen.

Dennoch möchte Ich Ihnen versichern, dass wir Sozialdemokraten uns für weitere Entlastungen kleiner und mittlerer Einkommen einsetzen. Vergessen darf man aber auch nicht, dass wir zwei sehr unterschiedliche Koalitionspartner haben und so immer wieder Kompromisse eingegangen werden müssen.

 Mit freundlichen Grüßen

Stefan Schwartze

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