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Stefan Schwartze
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Frage von Wolf-Christian H. •

Frage an Stefan Schwartze von Wolf-Christian H. bezüglich Naturschutz

Auch wenn wir als Gesellschaft langsam anfangen, angesichts der Klimakrise die Weichen anders zu stellen, müssen wir uns eingestehen:

Trotz besserem Wissen haben wir viel zu lange und viel zu stark in die falsche Richtung gesteuert. Die Maßnahmen reichen daher bei Weitem nicht aus, um den Kollisionskurs mit der Klimakatastrophe zu verhindern. Dazu wären weit deutlichere und für alle auch einschneidendere Maßnahmen nötig.

Und genau dafür ist ein Bürger:innenrat zum Thema Klima ein essentieller Baustein - zusammen mit der Selbstverpflichtung der Politik, die daraus hervorgehenden Vorschläge und Entscheidungen nicht nur zu berücksichtigen, sondern handlungsleitend und als gewaltige Chance zu begreifen. Denn nur mit dem Rückenwind aus der Bevölkerung können die notwendigen krassen Kurskorrekturen vorgenommen werden, ohne die Demokratie zu beschädigen.

Letztendlich definiert unser Strafrecht, was wir als Gesellschaft tolerieren und was nicht. Die Sklaverei war beispielsweise solange nicht nur geduldet sondern sogar die wirtschaftliche Basis für viele Bereiche, bis sie klar und international unter Strafe gestellt wurde. Genau diese Klarheit brauchen wir jetzt, um den verheerenden und für viele Menschen unmittelbar oder mittelbar tödlichen Umweltzerstörungen Einhalt zu gebieten.

Seit wenigen Tagen unterstützt neben immer mehr Staaten nun auch das europäische Parlament die Bestrebungen, ÖKOZID als internationales Verbrechen anzuerkennen und vor dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) strafbar zu machen.

In Frankreich hat der Bürger:innen-Klimarat die Kriminalisierung von #ÖKOZID als wichtigste Maßnahme gefordert.

Wie stehen Sie als Mitglied des Petitionsausschusses zur Einberufung eines bundesweiten Bürger:innenrates zur Klimapolitik?

Wie stehen Sie generell zur Einstufung von Ökozid als Verbrechen vor dem Internationalen Strafgerichtshof einerseits und vor nationalen Gerichten andererseits?

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Sehr geehrter Herr H.

wie Sie sicherlich wissen hat am 25.01.2021 die öffentliche Beratung der Petition der Initiative "Klimamitbestimmung jetzt" zur Einberufung eines bundesweiten Bürger*innenrates zur Klimapolitik stattgefunden. Die Beratungen sind auf der Homepage des Bundestages abrufbar. Der Idee, die parlamentarische Demokratie grundsätzlich durch Bürger*innenräte zu stärken, steht die SPD-Bundestagsfraktion offen gegenüber. Näheres können Sie dem Positionspapier der SPD-Bundestagsfraktion vom Dezember 2020 - „Demokratie stärken durch breite Beteiligung – Potenziale nutzen, Fallstricke vermeiden“ entnehmen. Das Positionspapier beinhaltet sozialdemokratische Impulse zu Beteiligungsräten auf Bundesebene und ist hier zu finden: https://www.spdfraktion.de/system/files/documents/fraktionsbeschluss_beteiligungsverfahren_20201215.pdf

Positionen der SPD-Bundestagsfaktion zum Thema Klimaschutz finden Sie unter: https://www.spdfraktion.de/themen/klimaschutz

Seit 1980 sind im 29. Abschnitt des StGB die Straftaten gegen die Umwelt geregelt - jedoch mit Raum zu Reform, da aufgrund der Verbindung zum Umweltverwaltungsrecht ein Verstoß gegen verwaltungsrechtliche Pflichten teilweise Tatbestandsvoraussetzung ist bzw. Umweltbeeinträchtigungen verwaltungsrechtlich mit strafbefreiender Wirkung erlaubt werden können. Als SPD-Fraktion sind wir auch offen für eine umfassende Reform und Verschärfung des Umweltstrafrechts in der kommenden Wahlperiode.

Mit freundlichen Grüßen
Stefan Schwartze

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